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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 31/2026
Altleiningen
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters

In der Gemarkung Altleinigen, Flurstück 572/1 und 574/2 wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Übernahme einer Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00036131/2024 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 17.08.2026 bis 18.09.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz an den Dienstorten Landau sowie Neustadt an der Weinstraße ausgelegt und kann nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen/öffentliche Mitteilungen eingesehen werden.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau in der Pfalz

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetztes,

3.

schriftlich oder

4.

zur Niederschrift

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz finden Sie auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Rheinpfalz unter wichtige Informationen.

Im Auftrag
gez. Michael Hemmer, Vermessungsdirektor