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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 32/2022
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 6. Sitzung des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Leiningerland

12.05.2022 Sitzungssaal (5. OG), Rathaus der Verbandsgemeinde

öffentliche Sitzung

Schulentwicklungsplan für die Grundschulen der VG Leiningerland

Herr Krämer-Mandeau, Fa. Biregio, stellt dem Gremium ausführlich den Kindertagesstätten- und Schulentwicklungsplan anhand einer Präsentation für die Verbandsgemeinde Leiningerland vor, die im Ratsinformationssystem bereits zur Sitzung hinterlegt war.

Im Ergebnis wird sich bis zum Schuljahr 2026/2027 die Schülerzahl von derzeit 1.008 auf 1.256 erhöhen. In 2000/2001 waren es noch 1.465. Allerdings wurde die Klassenmesszahl von 30 auf 24 Kinder verringert, so dass sich dies nicht voll auf die Anzahl zu bildender Klassen durchschlug.

Folgende weiteren Eckdaten nennt Herr Krämer-Mandeau:

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In Rheinland-Pfalz gibt es bundesweit die kleinsten Klassen in Bezug auf die Kinderanzahl.

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Rheinland-Pfalz hat bundesweit die strengsten Vorgaben zum Raumprogramm, das aus seiner Sicht lange überholt ist und derzeit auch überarbeitet wird.

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Mit dem bundesgesetzlich ab 2026 einzuführenden Ganztagsanspruch auf Betreuung auch in den Grundschulen (mit Essen), wird es zu Mehrfachnutzungen der vorhandenen Schulräume kommen.

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Schule Gerolsheim-Laumersheim: hier sollte wie bereits im SEPl 2015 hinterlegt geprüft werden, ob diese Schule wirklich erhalten bleiben soll. Hier sind hohe Anforderungen an den Brandschutz etc., die Gebäudesubstanz ist sehr schlecht. Bereits damals hatte er einen Zubau in Dirmstein angeregt.

Mit einer dann anzunehmenden Dreizügigkeit könnte die Schule in Dirmstein auch aufgewertet werden.

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Aus dem Anstieg an Schülerinnen und Schülern zeichnet sich ein baulicher Bedarf ab, dem auch nicht mit Containern zu begegnen ist.

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Das vom Land Rheinland-Pfalz vorgegebene Raumprogramm passe nicht zur modernen Schule. Aus diesem Grund hat er eigene Ansätze einfließen lassen.

Raumdefizite: Bockenheim -2 Räume, Carlsberg –1 Raum, Gerolsheim-Laumersheim –1 Raum, Hettenleidelheim –1 Raum, Kirchheim-Kleinkarlbach –1 Raum und Wattenheim –3 Räume.

Aus diesem Grund schlägt er als Priorität eine Erweiterung vor in

Wattenheim

Bockenheim

Carlsberg

Dirmstein

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Gleichzeitig regt er 2 weitere Ganztagsschulen an. Hierzu sollte eine Bedarfsabfrage gegenüber der Elternschaft vorgenommen werden.

Bürgermeister Rüttger entgegnet, dass es in Rheinland-Pfalz nicht möglich ist, sich über das vom Land vorgegebene Schulraumprogramm hinwegzusetzen. Es stellt die maximale Raumausstattung dar.

In den Schulen der VG Leiningerland werden der rein schulische Bedarf an Räumen und die Anzahl an erforderlichen Funktionsräumen für die Lehrerschaft / Verwaltung im Grunde eingehalten.

Differenziert zu betrachten ist die Situation der Betreuung. Hierzu gibt es zwei Alternativen:

Ganztagsschule

Betreuende Grundschule

Speiseräume

0,75 m²/GTS-Schüler*in, mind. 60 m²

bei Mittagsversorgung 60 m²

(Mensa, s. SBR 1.5.7.1)

(Entscheidung BM)

Küche

in angemessener Größe

wird kein zusätzlicher Raumbedarf anerkannt

Betreuungsräume

zwei Räume je 60 m²

zwei Räume je 60 m²,

Förderung

Mensa mit z. Z. 4.266 € /m²

Speiseraum z. Z. 3.915 €/m²

(Kostenrichtwert Realschule+)

(Kostenrichtw. Grundschulen)

Damit ergibt sich für Ganztagsschulen ein höherer Bedarf an Mensafläche (in Abhängigkeit der tatsächlichen Essensteilnehmer) und in Bezug auf eine erforderliche Küche. Bei einer betreuenden Grundschule ist die Küchenzeile in den Speiseraum von max. 60 qm zu integrieren.

Die VG Leiningerland hat mit der Grundschule Dirmstein und Hettenleidelheim Ganztagsschulen eingerichtet. Alle anderen Schulen sind nur betreuende Grundschulen.

Für diese ist der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsräumen mit zwei Räumen (Ruhe- und Betreuungsraum zu je 60 qm max. abgedeckt). Ansonsten stehen auch grundsätzlich alle anderen Räume der Schule hierfür zur Verfügung.

Im Weiteren nimmt Herr Rüttger noch Bezug auf den in Kirchheim geplanten Neubau:

Hier wurde das Raumprogramm mit der Schulaufsicht bereits erörtert, wonach 8 Klassenräume errichtet werden können, auch wenn zwischenzeitlich in Übergangsphasen auch mal 9 Klassen gebildet wurden und diese Zahl zunächst angesetzt wurde.

Erst wenn sich eine Erhöhung stabil mittelfristig ergibt, ist eine Prüfung eines weiteren Raumbedarfs erst möglich.

Da der Neubau nach Abschluss der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung umgehend auf den Weg gebracht werden soll, kann auch noch kein evtl. möglicher weiterer Bedarf an Räumen im Rahmen des ab 2026 geltenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung berücksichtigt werden. Auch nicht einen Mehrbedarf, der sich ergeben würde, wenn die Schule in eine Ganztagsschule verändert werden sollte. Dies kann auch nicht gleich optional mit geplant werden, es ist lediglich zu gewährleisten, dass ein Baufeld für eine evtl. später erforderliche Erweiterung vorhanden ist.

In Bezug auf den bereits im Schulentwicklungsplan der VG Grünstadt-Land in 2015 angeregten Zubau in Dirmstein verweist Herr Rüttger auf die derzeit laufende Überprüfung des Sanierungsumfangs der Schulsporthalle. Es ist offen, ob diese wirtschaftlich saniert werden kann oder nicht abgerissen und ersetzt werden muss. Im Weiteren ist das Stromnetz im Schulgebäude nicht leistungsfähig genug, um im WC Bereich aus Hygienegründen einen Durchlauferhitzer zu installieren. Hier sind nur Kaltwasserleitungen vorhanden. Dieses Stromnetz und die Verteilung wird im Zuge der Installation der Lüftungsanlagen so ergänzt, dass dann auch Durchlauferhitzer möglich sind. Weiterer Umbaubedarf ist noch festzustellen.

Insofern spricht er sich mit Nachdruck dafür aus, die bislang beschlossene Rangfolge der Schulbaumaßnahmen zu belassen (Neubau Kirchheim, Sanierung / Umbau Ebertsheim / Sanierung vs. Neubau Gerolsheim-Laumersheim und Prüfung alternativer Zubau in Dirmstein).

Insbesondere für den Neubau in Kirchheim sollten keine weiteren Zeitverzögerungen mehr entstehen, da die Schule seit 2009 auf die Modernisierung wartet und sich auch bei einer Einrichtung als Ganztagsschule zunächst keine Änderungen ergeben würden, mit Ausnahme einer evtl. größeren Mensafläche. Auch dies wäre aber erst mit der Schulbehörde abzustimmen und erst von dieser zu genehmigen.

Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Schulentwicklungsplan in beigelegter Form unter Berücksichtigung der Ergänzungen / Klarstellungen von Bürgermeister Rüttger zum Raumbedarf zu beschließen. Die zum Raumbedarf im Schulentwicklungsplan gemachten Aussagen werden insofern zur Kenntnis genommen und sind unverbindlich, da dies der Entscheidung der Schulbehörde vorbehalten ist.