Die beteiligten Gebietskörperschaften haben in ihren Sitzungen Stadtrat Grünstadt (18.07.2023) und Verbandsgemeinderat Leiningerland (25.05.2023) gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beschlossen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Leiningerland als Verantwortlichem für die Restabwicklung und ehemaligem Verbandsvorsteher des Hauptschulzweckverbandes in Auflösung, dem stv. Verbandsvorsteher und sofern und soweit Beigeordnete, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Leiningerland vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Beschlüsse der Stadtverwaltung Grünstadt und der Verbandsgemeinde Leiningerland des Hauptschulzweckverbandes Leinigerland in Auflösung über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Verbandsvorstehers, des Stellvertreters sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse mit Anhang und allen Anlagen liegen zur Einsichtnahme gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GemO vom 14.08.2023 bis 23.08.2023 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus.
Darüber hinaus können in die Jahresabschlüsse auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.