Bekanntmachung
| 1. | Die Verbandsgemeinde Leiningerland (Verbandsgemeindewerke) hat im Zuge der Ertüchtigung der Kläranlage Eistal-West in Mertesheim die Erteilung einer neuen, gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser in den Eisbach (Flurstücks-Nr. 153/5 in der Gemarkung Mertesheim) beantragt. |
| 2. | Es wird darauf hingewiesen, dass |
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| 2.1 aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vorübergehend besondere Verfahrensvorschriften gelten; |
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| 2.2 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link |
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| https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/ |
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| und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter dem Link |
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| abrufbar sind; |
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| 2.3 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der |
| Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland |
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| Hauptstraße 45 |
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| 67310 Hettenleidelheim |
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| in der Zeit vom 14. August 2023 bis einschließlich 14. September 2023 zur Einsicht ausliegen; |
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| [Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme der Verbandsgemeinde Leiningerland wegen der Corona-Pandemie ggfs. eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein bzw. erforderlich werden kann.] |
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| 2.4 die Verbandsgemeinde Leiningerland – für den Fall, dass eine Auslegung nach 2.3 ausnahmsweise nicht möglich sein sollte – leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wird; |
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| 2.5 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der |
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| Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd |
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| Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz |
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| Friedrich-Ebert-Straße 14 |
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| 67433 Neustadt |
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| und bei der |
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| Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland |
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| Hauptstraße 45 |
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| 67310 Hettenleidelheim |
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| bis spätestens zum 28. September 2023 schriftlich erhoben werden können; |
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| [Hinweis: Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird in diesem Verfahren ausgeschlossen. Stattdessen können bei der SGD Süd (referat34@sgdsued.rlp.de) und der Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Leinigerland (werke@vg-l.de) elektronischen Erklärungen (z.B. durch einfache E-Mail) abgegeben werden.] |
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| 2.6 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, grundsätzlich ausgeschlossen werden; |
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| 2.7 anstelle eines Erörterungstermins mit allen Beteiligten stattdessen eine Online-Konsultation durchgeführt werden kann; |
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| 2.8 bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem festgelegten Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können; |
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| 2.9 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen |
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| - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, |
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| - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; |
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| 2.10 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. |