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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 32/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Erlaubnisverfahren nach §§ 8, 15 Wasserhaushaltsgesetz

Bekanntmachung

1.

Die Verbandsgemeinde Leiningerland (Verbandsgemeindewerke) hat im Zuge der Ertüchtigung der Kläranlage Eistal-West in Mertesheim die Erteilung einer neuen, gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser in den Eisbach (Flurstücks-Nr. 153/5 in der Gemarkung Mertesheim) beantragt.

2.

Es wird darauf hingewiesen, dass

2.1 aufgrund des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vorübergehend besondere Verfahrensvorschriften gelten;

2.2 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link

https://sgdsued.rlp.de/de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen/

und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter dem Link

https://www.vg-l.de/wasser-abwasser/bekanntmachungen/

abrufbar sind;

2.3 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen (Plan) bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland

Hauptstraße 45

67310 Hettenleidelheim

in der Zeit vom 14. August 2023 bis einschließlich 14. September 2023 zur Einsicht ausliegen;

[Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme der Verbandsgemeinde Leiningerland wegen der Corona-Pandemie ggfs. eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein bzw. erforderlich werden kann.]

2.4 die Verbandsgemeinde Leiningerland – für den Fall, dass eine Auslegung nach 2.3 ausnahmsweise nicht möglich sein sollte – leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wird;

2.5 Einwendungen gegen das Vorhaben bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt

und bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland

Hauptstraße 45

67310 Hettenleidelheim

bis spätestens zum 28. September 2023 schriftlich erhoben werden können;

[Hinweis: Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird in diesem Verfahren ausgeschlossen. Stattdessen können bei der SGD Süd (referat34@sgdsued.rlp.de) und der Verbandsgemeindeverwaltung / Verbandsgemeindewerke Leinigerland (werke@vg-l.de) elektronischen Erklärungen (z.B. durch einfache E-Mail) abgegeben werden.]

2.6 mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderem privatrechtlichen Titel beruhen, grundsätzlich ausgeschlossen werden;

2.7 anstelle eines Erörterungstermins mit allen Beteiligten stattdessen eine Online-Konsultation durchgeführt werden kann;

2.8 bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem festgelegten Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können;

2.9 bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen

- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann;

2.10 nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte.

Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Wasserversorgung – Abwasserbeseitigung