Öffentliche Sitzung
Betriebssatzung, Geschäftsordnung Verwaltungsrat und Geschäftsordnung Vorstand
Der Verwaltungsrat der AöR Freibäder Altleiningen und Hettenleidelheim beschließt rückwirkend zu 01.01.2024 eine Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Freibäder Altleiningen und Hettenleidelheim“ der Ortsgemeinden Altleiningen, Carlsberg, Hettenleidelheim, Tiefenthal und Wattenheim: sowie eine Geschäftsordnung des Verwaltungsrates und eine Geschäftsordnung für den Vorstand der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Freibäder Altleiningen und Hettenleidelheim“.