Mitgliederversammlung
Die Aufbaugemeinschaft Bobenheim am Berg lädt hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung am Freitag, den 02.09.2022 um 9.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in Bobenheim am Berg (Leininger Str. 44, 67273) ein.
Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits ab 8:30 Uhr.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Umstellung auf ein 1 ½ Jahresverfahren und die zeitliche Verschiebung des Aufbauabschnitts 2 (Durchfühfung 2024/2026) |
| 3. | Verschiedenes |
Das Aufbaugebiet (§ 11 Absatz 2 Wiederaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Bobenheim am Berg, ausgenommen die laut Aufbauplan der Aufbaugemeinschaft Bobenheim am Berg vom 24.02.2003 im Aufbauabschnitt 1 der Gemarkung Bobenheim am Berg gelegenen Weinberge, deren Wiederaufbau zusammen mit dem Aufbauabschnitt 3 der Aufbaugemeinschaft Weisenheim am Berg erfolgte.
Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Weinberge berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (vgl. § 11 Abs. 2 S. 1WAG).
(...)
Hinweis:
Der vollständige Wortlaut hierzu wurde im Amtsblatt der 32. KW veröffentlicht. Nachzulesen online auf der Homepage der VG Leiningerland www.vg-l.de/amtsblatt/archiv „Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen“ (Seite 8).