Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 ist am 1. September 2022 fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Bad Dürkheim alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer des Grundstücks erteilt und unterschrieben werden. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann unter www.kreis-bad-duerkheim.de heruntergeladen werden.