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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 33/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 der Verbandsgemeinde Leiningerland

1.

Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2024 gemäß § 97 Abs. 1 GemO

1.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan für das Jahr 2024 wurde am 14.08.2024 dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Leiningerland zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragsstellenplan für das Jahr 2024 liegt in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin,

Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4421.

Darüber hinaus kann ab sofort in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan für das Jahr 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Leiningerland haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsstellenplan für das Jahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Grünstadt, 16.08.2024
gez. Frank Rüttger
Bürgermeister