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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 33/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 1. (konstituierende) Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Leiningerland vom 11.07.2024

Öffentliche Sitzung

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Vorsitzende verpflichtet die Ratsmitglieder per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Erlass einer neuen Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland wird mehrheitlich mit folgenden Änderungen beschlossen:

Die vorgelegte Version einer neuen Hauptsatzung muss in § 3 („Ausschüsse des Verbandsgemeinderates“) Abs. 1 richtiggestellt werden. Die dort aufgelisteten Ausschüsse müssen wie folgt lauten:

1.

Haupt- und Finanzausschuss

2.

Bau-, Energie- und Umweltausschuss

3.

Tourismus- und Wirtschaftsausschuss

4.

Werkausschuss

5.

Schulträgerausschuss

6.

Rechnungsprüfungsausschuss

7.

Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss

Auf Wunsch der SPD werden in § 5 („Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf den Bürgermeister“) Ziffer 2 hinter dem Wort „Grunderwerb“ die Worte „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ ergänzt.

In § 7 („Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf die ehrenamtlichen Beigeordneten“) muss in Satz 1 das Wort „hauptamtlich“ durch das Wort „ehrenamtlich“ ersetzt werden.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im VG-Rat führt aus, dass der Wunsch nach einem hauptamtlichen Beigeordneten nachvollziehbar ist, allerdings sieht seine Fraktion neben einem weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten keine Erforderlichkeit für einen zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten. Insoweit wird die SPD die neue Hauptsatzung ablehnen.

Die Vertreter von FWG und CDU sprechen sich für den Satzungsentwurf aus.

Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter

Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 Satz 1 GemO werden folgende Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter gewählt:

Haupt- und Finanzausschuss

Bau-, Energie und Umweltausschuss

Werkausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Die restlichen Ausschussbesetzungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Wahl der Vertreter der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal (AME)

Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs: 5 GemO wählt der Verbandsgemeinderat nachfolgende Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal (AME)