Die zweite Rate der Abfallgebühren für das laufende Jahr ist am 1. September, fällig. Um Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb alle Bürgerinnen und Bürger die Müllgebühren rechtzeitig unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens zu überweisen.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates, das jederzeit widerrufen werden kann. Dieses muss schriftlich vom Grundstückseigentümer für ein unter seinem Namen bestehendes Konto erteilt und unterschrieben werden. Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht.
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann online heruntergeladen werden: www.kreis-bad-duerkheim.de auf „Abfallwirtschaft“ klicken, danach in der rechten Spalte „AWB - Formulare und Downloads“ und „SEPA-Lastschrift“ wählen. Formular ausfüllen und per E-Mail senden an abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de.