Verpflichtung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten; Realisierung der sog. Standard-Absicherung (nach BSI-Grundschutz)
Gem. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der VG-Rat:
| 1. | Die Fa. Securion Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt als externer Informationssicherheitsbeauftragter der VG Leiningerland zu verpflichten. |
| 2. | Gemeinsam mit Securion soll in einem Zeitfenster von zwei bis drei Jahren die sog. Standard-Absicherung (nach BSI-Grundschutz) realisiert werden. |
Einrichtung einer weiteren Stelle einer Haushaltssachbearbeiterin/eines Haushaltssachbearbeiters temporär über den Stellenplan hinaus
Gem. Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der VG-Rat, der Einrichtung einer weiteren Stelle einer Haushaltssachbearbeiterin/eines Haushaltssachbearbeiters, temporär auf die Dauer von etwa drei bis vier Jahre und über den derzeitigen Stellenplan 2024/25 hinaus zuzustimmen.
Wahl neuer Wegewarte
Die Herren
• Herr Alfred Betzler, Wattenheim
• Herr Markus Götz, Dirmstein
• Herr Paul Hähnel, Carlsberg
• Herr Volker Wilhelmy, Kleinkarlbach
werden mit sofortiger Wirkung zur Erhaltung bzw. Pflege der Wanderwege, für die die VG zuständig ist, zu den für die Wegewarte geltenden Bedingungen, als Wegewarte ins Ehrenamt gewählt.
KIPKI;Beschluss über den Umgang mit Planungskosten
Der VG Rat beschließt, die Planungskosten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu übernehmen. Gleiches gilt für die geförderten Photovoltaikanlagen und Speicher.
Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, die Planungsleistungen an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Kommunale Wärmeplanung; Sachstandsinformation
Das Land Rheinland-Pfalz wird am 1. Juli 2024 eine landesgesetzliche Regelung zur Umsetzung des Bundesgesetzes treffen. Ein entsprechendes Gesetz soll im 1. Quartal 2025 verabschiedet werden. Danach sollen die Verbandsgemeinden zuständig sein und die Kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde werden.
Dennoch und um damit das Konnexitätsprinzip zu umgehen, soll die 10.000-Einwohner-Grenze, gemessen an den jeweiligen Ortsgemeinden, gelten, was eine abgespeckte Planung erlaubt mit „Bordmitteln“ der Verwaltung. Im ländlichen Raum wird der Maßnahme wenig Potential und damit nur geringe Umsetzungs- oder Realisierungschancen eingeräumt. Insoweit muss die Verbandsgemeinde die Kommunale Wärmeplanung planen, aber aus ihr heraus keine Maßnahmen umsetzen.
Feuerwehrgerätehaus Carlsberg; Sachstandsinformation
Der TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
Sanierung Grundschule Hettenleidelheim; Sachstandsinformation
Zu der Gesamtmaßnahme erging seitens des Landes ein Bewilligungsbescheid. Darin werden von 568.000 € geplanten Gesamtkosten 494.000 € als zuwendungsfähig anerkannt, was einen Zuschuss ergibt in Höhe von 295.000 €. Hiervon werden 80.000 € für das Jahr 2025 bewilligt.
Grundschule Kirchheim; Information über die vom Kreis durchgeführte Gefahrenverhütungsschau und Beschlussfassung über die durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen
Das Treppengerüst als zweiter baulicher Rettungsweg soll umgehend erworben werden (Kaufpreis ca. 94.000 €).
GS Carlsberg; Erneuerung der Eingangstüren Anbau
Hier: Auftragsvergabe
Das Gremium beschließt, der Fa. Stabel, als wirtschaftlichster Bieter, zum Angebotsbruttopreis in Höhe v. 20.190,73 € den Auftrag zur Lieferung und Montage zu erteilen.
Kanalisation Neuleiningen, Kanalsanierung in geschlossener Bauweise
Vergabe der Bauleistung
Der Auftrag für die geschlossene Kanalsanierung in Neuleiningen wird an die Firma Erles Umweltservice GmbH aus Meckesheim, als wirtschaftlichster Bieter, zum Angebotspreis in Höhe von 356.942,36 € (brutto) vergeben.
Straßenoberflächenentwässerung:
Senkung des Pauschalbetrages auf 0,00 EUR / m² (ab 2024) der Ortsgemeinden im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land
Gem. Empfehlung des Werkausschusses beschließt der VG-Rat, die Senkung des Pauschalbetrages für die Straßenoberflächenentwässerung im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land ab dem Jahr 2024 von bisher 0,70 €/m² auf 0,00 €/m² festzusetzen. Soweit infolgedessen im Jahresergebnis ein ausgabewirksamer Teil der Jahresverlustes entstehen wird, ist zu dessen Abwendung der vorgenannte Pauschalsatz auf den minimal möglichen und vertretbaren Betrag (zwischen {{gt}} 0,00 € / m² und {{lt}} 0,70 €/m²) zu beschränken. Die Verwaltung wird in diesem Fall ermächtigt, den im Jahresabschluss ermittelten, minimal vertretbaren Pauschalsatz für die Abrechnung der Straßenoberflächenentwässerung anzuwenden.
Neubau Verbindungsleitung WW Leiningertal - WW Hettenleidelheim
Vergabe der Planungsleistungen
Die Planungsleistungen für den Neubau einer Trinkwasserverbindungsleitung zwischen dem Wasserwerk Leiningertal und Wasserwerk Hettenleidelheim werden an das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG mit einem voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 407.337,20 € vergeben.
Ertüchtigung der Kläranlage Eistal-West Vergabe der Bauleistung Los 01: BIOCOS- Bestandteile
Gem. Empfehlung des Werkausschusses beschließt der VG-Rat, den Auftrag für die Bauleistungen der BIOCOS-Bestandteile wird an die ZWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH, als wirtschaftlichsten Bieter, zum Angebotspreis von 481.742,12 € (brutto) zu vergeben.