Immer wieder erreichen die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern, warum zum 71., 72. oder 81., 82. ff.. Geburtstag keine persönliche Gratulation durch die Ortsbürgermeisterin bzw. den Ortsbürgermeister erfolgt ist.
Hierzu möchten wir gerne über die aktuellen Regelungen informieren:
Die Ortsgemeinden erhalten von der Verbandsgemeindeverwaltung grundsätzlich nur zu bestimmten Geburtstagsjubiläen entsprechende Informationen. Übermittelt werden derzeit die 70., 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstage sowie ab dem 100. Geburtstag jährlich.
Eine jährliche Übermittlung, beispielsweise zum 71., 72. oder 81., 82. ff. Geburtstag, erfolgt nicht.
In der Vergangenheit wurden die entsprechenden Geburtstagsdaten teilweise noch jährlich zur Verfügung gestellt. Dadurch haben einige Ortsgemeinden ältere Listen aufbewahrt und konnten ihre Seniorinnen und Senioren auch in den dazwischenliegenden Jahren weiterhin persönlich besuchen und gratulieren.
Ein weiterer häufiger Grund für fehlende Gratulationen kann eine Übermittlungssperre sein.
Wer eine Übermittlungssperre beim Bürgerbüro eingerichtet hat, verhindert damit die Weitergabe bestimmter personenbezogener Daten an andere Stellen.
Das bedeutet auch, dass die Ortsgemeinde über einen bevorstehenden Geburtstag unter Umständen keine Information erhält und deshalb auch keine persönliche Gratulation durch die Ortsbürgermeisterin bzw. den Ortsbürgermeister erfolgen kann.
Dabei kommt es gelegentlich zu dem Wunsch:
„Ich möchte zwar nicht, dass mein Geburtstag im Amtsblatt veröffentlicht wird, aber der Ortsbürgermeister darf mich gerne persönlich besuchen.“
Hier ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung im Amtsblatt und für eine Übermittlung der Daten an die Ortsgemeinde nicht unabhängig voneinander betrachtet werden können. Liegt eine entsprechende Übermittlungssperre vor, dürfen die für die Gratulation erforderlichen Daten grundsätzlich nicht übermittelt werden.
Wer sich über einen persönlichen Besuch der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters zu einem Jubiläum freut, sollte daher darauf achten, dass keine entsprechende Übermittlungssperre besteht.
Bei Fragen zu den persönlichen Meldedaten oder bestehenden Übermittlungssperren können Sie sich gerne an das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Leiningerland (Tel. 06359 8001-4130) wenden.
Wir hoffen, mit diesen Informationen zu mehr Verständnis beizutragen und Missverständnisse rund um die Gratulation zu den Geburtstagsjubiläen zu vermeiden.
Wir gratulieren selbstverständlich allen unseren Seniorinnen und Senioren ganz herzlich zu ihren Geburtstagen und wünschen ihnen Gesundheit, Glück und alles Gute!