Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 01.01.2022 Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (sog. Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Steuererhebung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden ab 2025.
Wenn nach dem 01.01.2022 Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten werden, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, z. B. erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, ernsanierung, Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume, Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland), müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Diese Anzeigepflicht kann durch elektronische Übermittlung einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) auf Stichtage ab dem 01.01.2023 erfüllt werden.
Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung: https://lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform Änderungen der Eigentumsverhältnisse
Weitere Infos unter www.finanzamt-ludwigshafen.de