Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zum Umbau („Sanierung, Ertüchtigung“) der Kläranlage „Eistal-West“ in Mertesheim eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.
Antragsteller für das Vorhaben ist die Verbandsgemeinde Leiningerland (Verbandsgemeindewerke), Industriestraße 11 in 67269 Grünstadt.
Die Verbandsgemeindewerke betreiben im Ortsteil Mertesheim der Verbandsgemeinde Leiningerland seit 1989 die Kläranlage „Eistal-West“. In der mechanisch-biologischen Anlage werden die Abwässer der Ortsgemeinden Ebertsheim, Mertesheim und Quirnheim der Verbandsgemeinde Leiningerland sowie der Ortsgemeinde Lautersheim der Verbandsgemeinde Göllheim behandelt.
Der Standort der Abwasserbehandlungsanlage befindet sich auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nr. 153/3 in der Gemarkung Mertesheim. Die Kläranlage ist auf 3900 EW (alt) bzw. rd. 4300 EW (neu) ausgelegt und sanierungsbedürftig.
Deshalb wurden die Baumaßnahmen auf der Kläranlage „Eistal-West“ und mögliche Varianten zum Umschluss an bestehende Verbandskläranlagen in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bewertet. Im Ergebnis ist festgehalten, dass eine Ertüchtigung des Kläranlagenstandortes mit einer Teilsanierung und Neubaumaßnahmen die Vorzugslösung darstellt.
Die Kläranlage „Eistal – West“ wird daher im Bestand baulich und technisch saniert sowie zusätzlich mit einer gezielten Denitrifikation und Maßnahmen zur Verbesserung der Schlammbehandlung ausgerüstet.
Die standortbezogene Vorprüfung gemäß §§ 9 und 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass für das Bauvorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in 67433 Neustadt aufgrund überschlägiger, standortbezogener Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keiner UVP-Pflicht für das Bauvorhaben auf der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage Kläranlage „Eistal-West“ besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Wesentliche Gründe für die Entscheidung sind:
| - | Es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. |
| - | Besondere örtliche Gegebenheiten gemäß der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen nicht vor. |
| - | Die geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen dienen der Verbesserung der Reinigungsleistung der Abwasserbehandlungsanlage und führen somit zur Verbesserung der Gewässerqualität und zur ökologischen Aufwertung des Eisbaches im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie. |
| - | Die baulichen Eingriffe in das Schutzgut Boden und in vorhandene Gehölzbestände werden durch Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen (wie im Fachbeitrag Naturschutz dargestellt) ausgeglichen. |
Die geprüften Antragsunterlagen (zwei Ordner wasserwirtschaftliche Fachplanung mit Fachbeiträgen und Stellungnahme zur Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG) sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt, Friedrich-Ebert-Straße 14 in 67433 Neustadt zugänglich.
Diese Bekanntgabe ist auch über das zentrale UVP-Portal Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp abrufbar.
Dieser Bekanntmachungstext ist im Übrigen auch - zusammen mit einem Link zu der Veröffentlichung im UVP-Portal - unter der Adresse
https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung bekanntmachungen ins Internet eingestellt.