Die Hebesätze der Grundsteuer A haben sich gegenüber 2023 in den Ortsgemeinden Hettenleidelheim und Obersülzen geändert. Bei der Grundsteuer B hat sich der Hebesatz nur in der Ortsgemeinde Obersülzen erhöht.
Es ist zu beachten, dass im Laufe des Jahres Hebesatzanpassungen erfolgen können.
Die Verbandsgemeindeverwaltung erlässt dieses Jahr für alle Ortsgemeinden Abgabenbescheide.
Darüber hinaus wurden die Nebenabgaben (Wirtschaftswegebau und -unterhaltung, Weinbergshut) in den Ortsgemeinden Altleiningen, Bockenheim, Carlsberg, Kleinkarlbach und Laumersheim angepasst.
Bitte achten Sie darauf, die festgesetzten Fälligkeiten fristgerecht einzuhalten. Bei Überweisung geben Sie bitte immer die Bürger-Nr. und Buchungs-Nr. an, damit die Verbandsgemeindekasse die Zahlung richtig zuordnen kann. Diese Angaben finden Sie auf dem Bescheid unterhalb Ihrer Adresse. Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist dem Abgabenbescheid beigefügt, sofern Sie nicht bereits eines erteilt haben.
Bei Rückfragen zur Grundsteuer stehen Ihnen als Ansprechpartner in der Verwaltungsstelle Hettenleidelheim gerne zur Verfügung:
Frau Rüttger
Telefon: 06359 8001-5141, E-Mail: jutta.ruettger@vg-l.de
Frau Merkel
Telefon: 06359 8001-5101, E-Mail: sabine.merkel@vg-l.de
Frau Bien
Telefon: 06359 8001-5082, E-Mail: tamara.bien@vg-l.de