Angesichts der vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 und der damit verbundenen Verkürzung von Fristen, insbesondere zur Beschaffung von Wahlvordrucken und Stimmzetteln, können Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versendet werden.
Für die Rücksendung von Wahlbriefen bleibt daher wesentlich weniger Zeit. Hierbei ist auch der Postweg von bis zu vier Tagen zu berücksichtigen.
Unter diesen Umständen ist nicht auszuschließen, dass Briefwahlunterlagen die Wählenden nicht früh genug erreichen sowie Wahlbriefe nicht rechtzeitig bei den Briefwahlvorständen eingehen.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland zählt in insgesamt vier Briefwahlbezirken eigenhändig die Briefwahlen aus.
Die Briefwahlunterlagen müssen daher bis spätestens 23. Februar 2025, 18 Uhr, in der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, eingegangen sein.
Insbesondere für Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, kann dies in Einzelfällen dazu führen, dass Briefe verspätet ankommen und das Wahlrecht daher nicht ausgeübt werden kann.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland empfiehlt daher allen Wählenden ihre Stimmen in den örtlichen Wahllokalen abzugeben. Die Teilnahme an der sogenannten Urnenwahl stellt die Regel dar, die Briefwahl sollte nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden.
Wir werden vollen Einsatz zeigen, damit alle Wählenden rechtzeitig ihre Briefwahlunterlagen erhalten.
Wichtige Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ab sofort möglich. Hierzu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Wer den Antrag auf Erteilung des Wahlscheins sowie Abholung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person kann nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.