Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2026/27 können auf Antrag der Eltern gemäß § 58 Schulgesetz Kinder, die vom 01.09.2020 bis 31.12.2020 geboren sind, eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Die Anmeldung in der Grundschule Gerolsheim-Laumersheim findet am Mittwoch, dem 25.02.2026 in der Zeit von 09:00 - 10:00 Uhr statt.
Wir bitten um telefonische Anmeldung am Mittwoch, dem 11.02.2026, zwischen 09:00 und 11:00 Uhr.
Mitzubringen sind Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, eine Bescheinigung über den Besuch der KiTa und ein Impfnachweis über die Masernschutzimpfung (Impfpass).
Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind vorzeitig einschulen zu lassen, bitten wir, das Beratungsangebot der jeweiligen Kindertagesstätte wahrzunehmen. Die endgültige Entscheidung über eine Einschulung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Nach § 27 der Grundschulordnung vom Oktober 2008 ist ein Zurücktreten vom laufenden Besuch der ersten Klassenstufe nicht mehr gestattet.
Auf jeden Fall sollte das Kind bei der Anmeldung anwesend sein, damit wir uns einen ersten Eindruck über seinen Entwicklungsstand machen können.