öffentliche Sitzung:
Renaturierung Schulwiesengraben Hettenleidelheim;
Beschluss über die Auftragsvergabe
Der Auftrag für die Renaturierungs-, Kanalbau und Straßenbauarbeiten wird an die Firma Zehe Bau GmbH, 97705, Burkardroth-Premich, als wirtschaftlichsten Bieter, zum geprüften Angebotspreis i. H. v. 553.920,20 € (brutto) vergeben.
Hochwasserschutz am Landgraben Dirmstein;
Auftragserteilung zur Planung und Förderantragsstellung eines Maßnahmenpaketes
Das Büro „ipr Consult“ aus Neustadt a.d.W. wird mit der Planung und Förderantragsvorbereitung des genannten Maßnahmenpakets zur Optimierung des Hochwasserschutzes im Bereich des Landgrabens in Dirmstein, entsprechend dem vorliegenden Angebot vom 27.10.2025 mit einer Angebotssumme in Höhe von 24.920,03 € (brutto), beauftragt.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (inkl. Landschaftsplan) der Verbandsgemeinde Leiningerland
hier: Aufstellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) zu beschließen. Der Geltungsbereich umfasst das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland.
Straßenoberflächenentwässerung Rückerstattungsanspruch aus den Jahren 2014-2022; Entsorgungsgebiet Grünstadt-Land
-Sachstand und Vorgehensweise-
| Der Verbandsgemeinderat beschließt: | |
| 1. | Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Rückzahlung der Straßenoberflächenentwässerung im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land zur Kenntnis. |
| 2. | Die Erhebung von Vorausleistungen auf die Abrechnung der Straßenoberflächenentwässerungskosten für das vorangegangene Wirtschaftsjahr 2024 und das laufende Wirtschaftsjahr 2025 jeweils in Höhe von 90 v.H. des Ergebnisses der Nachkalkulation 2023. |
Die zu erhebenden Vorausleistungsbeträge 2024 und 2025 werden für beide Parteien (VG-Werke und Ortsgemeinden) insoweit zahlungsneutral über die in entsprechender Höhe aufzulösende Rückstellung verrechnet. Die im Zuge der Verrechnungen für den Betriebszweig „Abwasserbeseitigung – ehem. Grünstadt-Land“ ergebniswirksame Auflösung der Rückstellung wird unter den Vorbehalt gestellt, dass im betreffenden Jahresabschluss kein ausgabewirksamer Teil des Jahresverlustes entsteht.
Die Vorausleistungsbeträge sind bei den jeweiligen Abrechnungen der Jahre 2024 und 2025 gegenüber den Ortsgemeinden anteilig auszuweisen und zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Jahre 2024 und 2025 erfolgt wie im Sachverhalt dargelegt. Stichtag für die Gesamtauflösung der Rückstellung und insoweit Schlussabwicklung des Rückzahlungsanspruches ist der 31.12.2025.
Die Erhebungen und Abrechnungen erfolgen gemäß der bis zum 31.12.2025 geltenden Abrechnungsmethode für das Entsorgungsgebiet Grünstadt-Land.
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Leiningerland
-Betriebszweig Abwasserbeseitigung-
Der Jahresabschluss 2024 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Leiningerland liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 86 GemO und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss wird festgestellt.
Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 44.139.475,77 € ab.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresgewinn in Höhe von 320.119,48 € ausgewiesen.
Der Jahresgewinn in Höhe von 320.119,48 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 EigAnVO ist zu veranlassen.
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Leiningerland
-Betriebszweig Wasserversorgung-
Der Jahresabschluss 2024 für den Betriebszweig Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Leiningerland liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 86 GemO und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss wird festgestellt.
Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 22.100.158,82 € ab.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresgewinn in Höhe von 217.786,51 € ausgewiesen.
Der Jahresgewinn in Höhe von 217.786,51€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gebühren- und Beitragskalkulation 2026/2027:
1. Zukünftige Mandantenstruktur mit einheitlichen Abgabensätzen (Entgelthöhen) und
2. Anhebung Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse (§ 25 ES-W) pro lfd. Meter
Die Abgabensätze werden gemäß § 1 Abs. 3 ES-W und § 1 Abs. 4 ES-A durch Beschluss des Verbandsgemeinderates festgesetzt und sind ortsüblich bekannt zu geben.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
1. Zukünftige Mandantenstruktur mit einheitlichen Abgabensätzen (Entgelthöhen):
Die Zusammenführung der Mandanten und die Einführung einheitlicher Abgabensätze (Entgelthöhen) für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland wird mit Wirkung ab dem 01.01.2026 beschlossen.
Die einheitlichen Abgabensätze im Bereich der laufenden Entgelte ab dem 01.01.2026 werden wie folgend festgesetzt:
| I) | Betriebszweig „Wasserversorgung – Leiningerland“ |
| Variante d) Einheitliche Entgeltstruktur und einheitliche Entgelthöhen (ohne Mindestgewinn, mit Berücksichtigung von Über-/Unterdeckungen aus 2023) |
| und |
| II) | Betriebszweig „Abwasserbeseitigung – Leiningerland“ |
| Variante d) Einheitliche Entgeltstruktur und einheitliche Entgelthöhen (ohne Mindestgewinn, mit Berücksichtigung von Über-/Unterdeckungen aus 2023) |
Der Vorsitzende führt aus, dass damit auch im Bereich der Werke die Fusion zur VG Leiningerland vollzogen sei.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
2. Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse (§ 25 ES-W) pro lfd. Meter:
Der Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse (§ 25 ES-W) pro lfd. Meter im Bereich der Wasserversorgung wird von bisher: 150,00 EUR netto (160,50 EUR brutto) auf neu: 300,00 EUR netto (321,00 EUR brutto) festgesetzt und kommt ab dem 01.01.2026 für das gesamte Versorgungsgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland (Mandant „Wasserversorgung – Leiningerland“) zur Anwendung.
Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindenstraßen ab dem 01.01.2026:
1. Zukünftige Abrechnungsmethode für das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland mit einheitlichen Kostensätzen
2. Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen über die Straßenmitbenutzung und Straßenoberflächenentwässerung
3. Einheitlicher Durchschnittssatz für VZ-Zwecke 2026 - laufende Kostenanteile
| Der Verbandsgemeinderat beschließt: | |
| 1) | Der zukünftigen, einheitlichen Abrechnungsmethode für das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland gemäß der 1. Variante – Abrechnungsmethode gemäß Mustervertrag GStB und dem Vertrag über die Regelungen der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wege, -plätzen einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung in der beigefügten Fassung wird zugestimmt. Die einheitliche Abrechnungsmethode soll ab dem 01.01.2026 zur Anwendung und korrespondierend der Vertrag - nach dessen Unterzeichnungen insoweit ggf. rückwirkend – zum 01.01.2026 in Kraft treten. |
| 2) | Der Werkleiter wird ermächtigt, den beigefügten Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wege und -plätzen, zu unterzeichnen. Die Verträge sind sodann den 21 Ortsgemeinden zur Beschlussfassung vorzulegen. |
| 3) | Der Durchschnittssatz je m² zu entwässernder Verkehrsfläche für Vorausleistungszwecke auf die laufenden Kostenanteile des Jahres 2026 wird für das Entsorgungsgebiet „Abwasserbeseitigung – Leiningerland“ in Höhe von **0,57 EUR** festgesetzt. Die Vorausleistungen für das Jahr 2026 sind entsprechend bei den Ortsgemeinden anzufordern. Für Vorauszahlungszwecke auf die laufenden Kostenanteile ab dem Jahr 2027 ist der Durchschnittssatz anhand der Ergebnisse der Nachkalkulation fortzuschreiben und bei der VZ-Anforderung des laufenden Jahres neu zu Grunde zu legen. |
Neubau Brunnen 6 Rothbachtal; hier: BrunnenbauVergabe der Bauleistungen
Der Auftrag für den Neubau Brunnen 6 im Rothbachtal wird an die BHG Brechtel GmbH, Ludwigshafen, als wirtschaftlichsten Bieter, zum Angebotspreis in Höhe von 594.407,09 €/brutto vergeben.
Unterhaltungspflege der Betriebsanlagen der Abwasserbeseitigung u. Wasserversorgung für 2026 bis 2029
Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Betriebsanlagen 2026 bis 2027, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wird an die Firma Osmani-Gartenservice, Gerolsheim, als wirtschaftlichsten Bieter, zum Preis von 187.629,04 €/brutto erteilt.
Grundsatzbeschluss zum Neubau der Werksverwaltung in Hettenleidelheim und Ausschreibung der Ingenieurleistungen
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
Erlass einer Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Haushaltsjahr 2026
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen. Im Rahmen eines aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans kommen im ersten Halbjahr 2026 alle bisherigen Festlegungen noch einmal auf den Prüfstand. Die Verwaltung erhält den Auftrag, eine Satzung zur
Einführung von Gebühren für die Betreuende Grundschule auszuarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ausweitung der Betreuenden Grundschule Gerolsheim-Laumersheim am Standort Gerolsheim
Die Mittagsverpflegung der teilnehmenden Kinder der Betreuenden Grundschule Gerolsheim-Laumersheim am Standort Gerolsheim im Evangelischen Pfarrheim in Gerolsheim wird ab dem Schuljahr 2026/2027 durchgeführt. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Verbandsgemeinde 2026 sowie den Folgejahren bereitzustellen.
Die entsprechenden Förderanträge sind in der geänderten Form zu stellen, damit die Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Altleiningen durchgeführt werden können.
Die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung dieser neuen Maßnahme „Sanierung der Toilettenanlage in der Grundschule Altleiningen“ wird auf das Architekturbüro Obenauer übertragen.
Vorstellung und Beschluss der "Tourismusstrategie Leiningerland"
Der Tourismus- und Wirtschaftsausschuss nimmt die vorgestellte Tourismusstrategie zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der VG Leiningerland deren Umsetzung als strategische Grundlage für die zukünftige Tourismusentwicklung der Verbandsgemeinde Leiningerland zu beschließen.
Beschaffung eines Hilfleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10) für die örtliche Feuerwehreinheit Dirmstein
| 1. | Der Lieferauftrag für das Fahrgestell (Los 1) wird an den Bieter MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, als wirtschaftlichsten Bieter, gemäß Angebot vom 08.10.2025 zu einem Betrag in Höhe von 138.040,00 EUR erteilt. |
| 2. | Der Lieferauftrag für den Fahrzeugaufbau (Los 2) wird an den Bieter Rosenbauer Deutschland GmbH, als wirtschaftlichsten Bieter, gemäß Angebot vom 31.10.2025 zu einem Betrag in Höhe von 372.291,50 EUR erteilt. |
Annahme einer Spende - Senioren
Der Verbandsgemeinderat entscheidet gemäß § 94 Abs. 3 GemO, die Geldspende in Höhe von 200,00 € anzunehmen.