Titel Logo
VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen der Kreisverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schulbuchausleihe: Anträge auf Lernmittelfreiheit

Frist läuft bis 16. März

Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule besuchen, können wieder freiwillig an der entgeltlichen sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit mit einem Informationsblatt werden bis Ende Januar über die Schulen an alle Schülerinnen und Schüler verteilt und können alternativ unter

https://bildung.rlp.de/lmf/service/publikationen/schuljahr-2026/2027

heruntergeladen werden.

Auf folgenden Wegen kann der Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden:

Antrag online stellen:

Den Antrag über die Homepage der Kreisverwaltung Bad Dürkheim online stellen: www.kreis-bad-duerkheim.de/lernmittelfreiheit

Antrag abgeben:

Den von der Schule ausgehändigten Antrag oder ausgedruckten Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Einkommensnachweisen in der Schule oder – nach vorheriger Terminabsprache – bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim (Telefon: 06322/961-2306 oder 06322/961-2308, Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a) abgeben

Antrag per E-Mail senden:

Den Antrag ausgedruckt und unterschrieben mit den notwendigen Einkommensnachweisen per E-Mail an die Kreisverwaltung senden:

schulbuchausleihe@kreis-bad-duerkheim.de

Von einer doppelten Antragstellung (online und in Papierform/per E-Mail) bittet die Kreisverwaltung abzusehen.

Abgabefrist für den Antrag auf Lernmittelfreiheit ist der 16. März.

Dieser Termin gilt auch für die Onlinebeantragung.

Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt dieses Jahr im Zeitraum vom 8. Mai bis 2. Juni. Die entsprechenden Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt.