Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 25.000.000 € festgesetzt auf 15.000.000 €.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
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| für das Jahr 2024 auf 4.031.270 € und |
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| für das Jahr 2025 auf 4.955.424 €. |
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024/2025 bleiben unverändert.
Hinweis:
Die 1. Nachtragshaussatzung für das Jahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 07.10.2024 bis 16.10.2024 bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus und kann in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden
Darüber hinaus ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2024 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland, https://www.vg-l.de/haushalt/ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).