Rechtscharakter des Amtsblattes
Das Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Leiningerland sowie ihrer einundzwanzig Ortsgemeinden. Es hat öffentlichen Charakter im Sinne des § 27 Gemeindeordnung („Öffentliche Bekanntmachungen“) und ist kein Presseorgan (wie z. B. Tages- oder Wochenzeitungen).
Neben einem amtlichen Teil soll das Amtsblatt darüber hinaus in einem nichtamtlichen Teil auch den im Verbandsgemeindegebiet beheimateten Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereinen, Verbänden und dergleichen eine Informations- und Darstellungsplattform sein.
Herausgeber
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Verbandsgemeinde. Was veröffentlicht wird und in welcher Form, entscheidet die Amtsblattredaktion.
Bekanntmachungs- bzw. Veröffentlichungsvorgaben (für den nichtamtlichen Teil)
| - | Veröffentlichungsberechtigt sind die im Verbandsgemeindegebiet beheimateten Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereine, Verbände u. dgl. |
| - | Nachrichten dürfen keine Kommentare, Meinungsäußerungen oder Wertungen enthalten. Es ist unzulässig, das Amtsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu benutzen. |
| - | Kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben. |
| - | Kurze Hinweise in Textform von Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereinen, Verbänden u. dgl. auf Veranstaltungen, Feste, Gedenkfeiern, Gottesdienste etc. im Verbandsgemeindegebiet. Hinweise von Privatpersonen oder Firmen werden nicht berücksichtigt. |
| - | Berichte über den Verlauf von Veranstaltungen werden nur für Veranstaltungen von kommunaler Bedeutung veröffentlicht. |
| - | Spielergebnisse von Sportveranstaltungen werden ohne Spielverlauf veröffentlicht. Bei Wettkampfveranstaltungen ist die Nennung der drei Erstplatzierten möglich. |
Ankündigungen von Sportveranstaltungen (Spieltage) erfolgen nur einmalig.
| - | Auf wiederkehrende, interne Termine der Vereine und Kirchen, wie z. B. Trainings- und Übungszeiten, Singstunden etc. kann nur einmal monatlich, und zwar am ersten Donnerstag hingewiesen werden. |
| - | Veröffentlichungen, die bedingt durch den Vereinsnamen, für mehrere Ortsgemeinden bestimmt sind, erfolgen grundsätzlich nur unter einer Ortsgemeinde. In den anderen Ortsgemeinden wird nur ein Hinweis abgedruckt. |
| - | Kurze Danksagungen an Helfer und Sponsoren von Veranstaltungen sind ohne Aufzählung von Namen gestattet. |
| - | Vereinswappen, Logos und Fotos werden im nichtamtlichen Teil nicht abgedruckt. |
| - | Hinweise auf Veranstaltungen und Termine können in Textform insgesamt zweimal veröffentlicht werden. |
| - | Bei besonderen Veranstaltungen wie Festen, Konzerten, Ausstellungen, u. a. ist zusätzlich eine einmalige Veröffentlichung in herausgehobener Form (Plakat) im Abschnitt der jeweiligen Ortsgemeinde möglich. |
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| Gestaltete Plakate sind grundsätzlich als PDF-Dokument einzureichen. Als JPG- oder Powerpoint-Datei eingereichte Plakate werden nicht berücksichtigt. |
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| Der Veranstalter muss auf dem Plakat erkennbar sein. |
| - | Termine, die im Veranstaltungskalender erscheinen sollen, sind direkt an die Tourist-Information in Bockenheim, touristik@vg-l.de, zu senden (Tel. 06359 8001-3002). |
Allgemeines
Handschriftliche Mitteilungen werden nicht veröffentlicht.
Die Amtsblattredaktion behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Vorgaben die eingereichten Texte - ohne Benachrichtigung des Absenders - zu kürzen oder ganz von einer Veröffentlichung abzusehen.
Eingangs- oder Lesebestätigungen zu eingereichten Manuskripten werden von der Amtsblattredaktion nicht versandt.
Datenschutz
Wenn Vereins- bzw. Kirchenmitteilungen personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail enthalten, so ist ausschließlich der Einsender/Verfasser des Artikels dafür verantwortlich, dass gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von den Genannten die Einwilligung zum Abdruck im Amtsblatt und zur Veröffentlichung der Amtsblattausgabe im Internet vorliegt.
Amtsblattredaktion
Ihre Ansprechpartnerin bei der Verbandsgemeinde Leiningerland ist Frau Evelyn Neufeld, Tel. 06359 8001-4611.
Zu veröffentlichende Texte sind per E-Mail an amtsblatt@vg-l.de zu senden.
Für die ordnungsgemäße Verteilung des Amtsblattes in den Ortsgemeinden ist die Linus Wittich Medien KG zuständig.
Redaktionsschluss
Redaktionsschluss ist freitags um 11:00 Uhr.
Wird der Redaktionsschuss vorverlegt, z. B. wegen eines anstehenden Feiertags, erfolgt ein Hinweis im Amtsblatt.
Nach Redaktionsschluss eingehende Mitteilungen können für die jeweilige Ausgabe nicht mehr berücksichtigt werden.