Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf Baugenehmigung
Erneuerung des Scheunentors durch ein Sektionaltor ohne Gehtür
Die Ortsgemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben.
Flurbereinigung;
Bericht vom DLR und weiteres Verfahren
Die Ortsgemeinde Bockenheim übernimmt 10 % der anfallenden Eigenleistung im anzuordnenden Flurbereinigungsverfahren. Weiter werden die von der Teilnehmer-gemeinschaft neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung übernommen, soweit diese Anlagen im Gebiet der Gemeinde liegen.
Die Übernahme umfasst:
Der Eigentumsübergang soll durch den Flurbereinigungsplan erfolgen. Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung vorbehalten.
Gemeindearchiv
Beauftragung zur Durchsicht
Herr Becker soll mit der Durchsicht des Archivs der Ortsgemeinde beauftragt werden.