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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 41/2025
Bockenheim
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Bericht über die 13. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim vom 24.07.2025

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf Baugenehmigung

Erneuerung des Scheunentors durch ein Sektionaltor ohne Gehtür

Die Ortsgemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben.

Flurbereinigung;

Bericht vom DLR und weiteres Verfahren

Die Ortsgemeinde Bockenheim übernimmt 10 % der anfallenden Eigenleistung im anzuordnenden Flurbereinigungsverfahren. Weiter werden die von der Teilnehmer-gemeinschaft neu geschaffenen bzw. geänderten gemeinschaftlichen Anlagen in Eigentum und Unterhaltung übernommen, soweit diese Anlagen im Gebiet der Gemeinde liegen.

Die Übernahme umfasst:

  1. Die befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege, einschließlich Nebenanlagen,
  2. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Vorfluter, Drainagen, Rückhaltebecken, soweit sie nicht im Sinne der Gemeindeordnung von der Verbandsgemeinde zu unterhalten sind) und
  3. Die landschaftspflegerischen Anlagen.

Der Eigentumsübergang soll durch den Flurbereinigungsplan erfolgen. Die Übernahme in die Unterhaltung erfolgt jeweils nach beendetem Ausbau und bleibt einer besonderen Übergabeverhandlung vorbehalten.

Gemeindearchiv

Beauftragung zur Durchsicht

Herr Becker soll mit der Durchsicht des Archivs der Ortsgemeinde beauftragt werden.