Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altleiningen hat in seiner Sitzung am 27.10.2021 sowie am 09.09.2025 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 beschlossen und dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Haushaltsjahr 2018 bis 2020 Entlastung erteilt.
Die vorstehenden Beschlüsse des Gemeinderates der Ortsgemeinde Altleiningen über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse mit Anhang und allen Anlagen liegen zur Einsichtnahme gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GemO vom 20.10.2025 bis 29.10.2025 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Hochstein, Tel. 06359/8001-4421.
Darüber hinaus kann in die Jahresabschlüsse auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.