öffentliche Sitzung
Auswirkungen des neuen Landesgesetzes zur Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs u. a. (Ukraine-Krieg, Kostensteigerungen Energie, Energieeinsparungen) auf den Haushalt der Verbandsgemeinde Leiningerland 2023 - Sachstandsbericht
Verschiedene aktuelle Faktoren führen dazu, dass für die Finanzplanung 2023 noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.
Mit der anstehenden Neuregelung des Finanzausgleichs durch das Land, werden zwar 275 Mio. € mehr ausgeschüttet, nach bisherigen Berechnungen des Landes profitiert die VG Leiningerland und die Ortsgemeinden davon aber nicht. Hier ist wohl mit geringeren Einnahmen als bislang zu rechnen.
Auch zur Tilgung der kommunalen Liquiditätskredite durch das Land ab 2023 liegen noch keine belastbaren Daten vor.
Für die Ortsgemeinden wird sich die noch ausstehende Festsetzung der Nivellierungssätze für die Steuern auswirken und zu zwingenden Anpassungen führen (vorgesehen: Grundsteuer A von 300 auf mind. 345 Punkte, bei der Grundsteuer B von 365 auf 465 Punkte und bei der Gewerbesteuer von 365 auf mind. 380 Punkte).
Darüber hinaus sind die Gemeinden gehalten, all ihre Einnahmen zu überprüfen und ggf. anzuheben (Gebühren, Beiträge, Eintritte etc.).
Eine Erhöhung der Kreis- und VG Umlage ist nicht ausgeschlossen bzw. zu erwarten.
Der Ukraine-Krieg könnte, da die Zahlen der Flüchtlinge bereits höher ist als im Jahr 2015, wieder zur Bereitstellung von Sporthallen führen, weil Wohnraum faktisch nicht mehr zur Verfügung steht. Von Bund und Land erhält der Kreis Bad Dürkheim zur Bewältigung der Ukraine-Flüchtlinge einen Betrag in Höhe von 1,6 Mio. €, davon bekommen 564.000 € die dem Kreis angehörigen Gebietskörperschaften.
Die Strompreise haben sich zuweilen zum Teil verzehnfacht. Für die VG-Werke bedeutet das Mehrkosten pro Jahr in Höhe von rd. 1,5 Mio. €. Von einem Versorger wurden der VG als auch den Ortsgemeinden sämtliche Gaslieferverträge zum 01.10.2022 gekündigt, beim Strom wurden Teilkündigungen ausgesprochen. Die Verwaltung prüft insoweit gerade, was andere Stromanbieter am Markt gegenwärtig anbieten. Es herrscht Konsens im Ausschuss, dass, sofern die bisherigen Versorger ein gutes Angebot unterbreitet, diese als langjähriger Versorger Vertragspartner bleiben sollten.
In den Verwaltungsgebäuden ist eine Heizhöchstleistung von 19 Grad eingestellt; die pro Etage befindlichen Durchlauferhitzer sind vermindert eingestellt worden. Für Schulen und Kitas gibt es keine Vorgabe; dort sind derzeit noch 21 Grad Raumtemperatur einreguliert. Auch eine entsprechende Warmwasserversorgung wird in den Schulsporthallen aufrechterhalten.
In der Sitzung werden neben Bockenheim weitere Wärmeinseln und eine Info an die Bürger/innen und die Abschaltung der Warmwasserversorgung in Schulsporthallen angeregt.
Stellenplan 2023: Anpassungsbedarfe
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem VG-Rat, die Verwaltung zu ermächtigen, mit Zustimmung der Kommunalaufsicht den Stellenplan 2023 um drei Stellen zu erweitern:
| a) | unbefristete 0,75-Stelle Sachbearbeitung für den Aufgabenbereich Organisation (Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes -OZG-) im Fachbereich 1 (Zentrale Dienste), |
| b) | befristete 1,0-Stelle Energieberatung für den Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) sowie |
| c) | unbefristete 1,0-Stelle Hausmeister für den Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) mit kw-Vermerk an anderer Stelle. |