Ausgabe 45/2023
Battenberg
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: 30. Sitzung des Bau-, Energie und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Altleiningen
Nächster Artikel: Nachruf
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024/2025 des Gemeinschaftswaldes der Gemeinden Battenberg, Kirchheim/Weinstraße und Kleinkarlbach
1. Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Gemeinschaftswaldes der Gemeinden Battenberg, Kirchheim/Weinstraße und Kleinkarlbach gemäß § 97 Abs. 1 GemO
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2024/2025 wurde am 08.11.2023 den Ortsgemeinderäten von Battenberg, Kirchheim/Weinstr. und Kleinkarlbach zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die o.g. Ortsgemeinden zur Einsichtnahme aus. Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Hochstein, Tel. 06359/8001-4421. Darüber hinaus kann ab sofort in den Entwurf von Haushaltssatzung und -plan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2024/2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland zu richten. Die o.g. Ortsgemeinden werden vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Grünstadt,
Schmidt (Ortsgemeinde Battenberg)
Kronemayer (Ortsgemeinde Kirchheim)
Krauß (Ortsgemeinde Kleinkarlbach)