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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 46/2023
Seite 6
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Richtlinien für Veröffentlichungen im Amts- und Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Leiningerland

Rechtscharakter des Amts- und Mitteilungsblattes

Das Amts- und Mitteilungsblatt ist unter der Bezeichnung

„Amts- und Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Leiningerland aktuell“

das amtliche Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Leiningerland sowie ihrer einundzwanzig Ortsgemeinden. Es hat öffentlichen Charakter im Sinne des § 27 Gemeindeordnung („Öffentliche Bekanntmachungen“) und ist kein Presseorgan wie zum Beispiel eine Tages- oder Wochenzeitung.

Neben seinen amtlichen Teilen ist das Amts- und Mitteilungsblatt darüber hinaus in seinen nicht amtlichen Teilen der Verbandsgemeinde und deren Ortsgemeinden eine Informations- und Darstellungsplattform für Mitteilungen, aber auch den im Verbandsgemeindegebiet beheimateten Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereinen, Verbänden und dergleichen.

Herausgeber

Herausgeber und verantwortlich für die amtlichen Teile sowie für Mitteilungen aus der Verwaltung ist die Verbandsgemeinde Leiningerland. Verantwortlich für die nicht amtlichen Teile ist der Verlag Linus Wittich Medien KG.

Allgemeines

Mitteilungen werden nur in digitaler Form angenommen.

Die Amtsblattredaktion behält sich vor, bei Nichtbeachtung der Vorgaben die eingereichten Texte – ohne Benachrichtigung des Absenders – zu kürzen oder ganz von einer Veröffentlichung abzusehen.

Eingangs- oder Lesebestätigungen zu eingereichten Manuskripten werden von der Amtsblattredaktion nicht versandt.

Bekanntmachungs- bzw. Veröffentlichungsvorgaben für die nicht amtlichen Teile (gemäß Verwaltungsvorschrift Ziffer 7.2 zu § 27 Gemeindeordnung)

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Veröffentlichungsberechtigt sind, neben der Verbandsgemeinde selbst, Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereine, Verbände und dergleichen, die im Verbandsgemeindegebiet beheimatet sind.

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Kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben sollen nur sachliche Berichte enthalten, hingegen keine Kommentare, Meinungsäußerungen oder Wertungen. Es ist unzulässig, dass Amts- und Mitteilungsblatt zur Verfolgung persönlicher Interessen oder für politische Zwecke zu benutzen.

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Hinweise auf Veranstaltungen, Feste, Gedenkfeiern, Gottesdienste etc. im Verbandsgemeindegebiet werden nur von den vorgenannten Veröffentlichungsberechtigten angenommen. Hinweise von Privatpersonen oder Firmen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

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Spielergebnisse von Sportveranstaltungen werden ohne Spielverlauf veröffentlicht. Bei Wettkampfveranstaltungen ist die Nennung der drei Erstplatzierten möglich. Ankündigungen von Sportveranstaltungen (Spieltage) erfolgen nur einmalig.

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Veröffentlichungen von Vereinen, die bedingt durch den Vereinsnamen, für mehrere Ortsgemeinden bestimmt sind, erfolgen grundsätzlich nur unter einer Ortsgemeinde. In weiteren Ortsgemeinden wird nur ein Hinweis hierauf abgedruckt.

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Kurze Danksagungen an Helfer und Sponsoren von Veranstaltungen erfolgen ohne Aufzählung von Namen.

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Vereinswappen und Logos werden in den nicht amtlichen Teilen nicht abgedruckt. Diese bleiben im Amts- und Mitteilungsblatt der Verbands-gemeinde und den Ortsgemeinden vorbehalten. Der Abdruck von einem Foto ist grundsätzlich zugelassen, kann aber im Einzelfall – z. B. bei nicht ausreichendem Platz im Amts- und Mitteilungsblatt – von der Redaktion zurückgenommen werden.

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Hinweise auf die gleiche Veranstaltung bzw. den gleichen Termin können in Textform in maximal zwei Ausgaben des Amts- und Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

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Bei besonderen Veranstaltungen wie Festen, Konzerten, Ausstellungen u. a. ist zusätzlich eine einmalige Veröffentlichung in herausgehobener Form (Plakat) im Abschnitt der jeweiligen Ortsgemeinde möglich. Gestaltete Plakate sind grundsätzlich als jpg-Dokument einzureichen. Die Amtsblattredaktion behält sich vor, Firmen- oder Sponsorennamen zu streichen. Der Veranstalter muss auf dem Plakat erkennbar sein.

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Termine, die im Veranstaltungskalender des Amts- und Mitteilungsblatts erscheinen sollen, sind nicht an die Amtsblattredaktion, sondern in digitaler Form direkt zu senden an die

Tourist-Information in Bockenheim

touristik@vg-l.de

Tel. 06359 8001-3002

Datenschutz

Wenn Vereins- oder Kirchenmitteilungen personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail enthalten, ist ausschließlich der Einsender/Verfasser des Artikels dafür verantwortlich, dass gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften von den Genannten die Einwilligung zum Abdruck im Amts- und Mitteilungsblatt und zur Veröffentlichung der Amts- und Mitteilungsblattausgabe im Internet vorliegt.

Amtsblattredaktion

Ihre Ansprechpartnerin bei der Verbandsgemeinde Leiningerland ist

Frau Evelyn Neufeld

Tel. 06359 8001-4611.

Selbst Redakteur beim Amts- und Mitteilungsblatt werden

Die vorgenannten Veröffentlichungsberechtigten (Schulen, Kitas, Kirchen, Parteien, Vereine, Verbände u. dgl.) registrieren sich selbst als Redakteure und können dann rund um die Uhr selbst Artikel ins Amtsblatt-CMS-Redaktionssystem einstellen. Für jeden Veröffentlichungsberechtigten stehen bis zu 1500 Zeichen zur Verfügung.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Linus Wittich Medien KG unter der Rubrik „Dienstleistungen – Redaktionsportal CMS“ (mit Erklärvideo). Gleichzeitig können diese Artikel auch in die neue „meinOrt-App“ übernommen werden.

Selbst Redakteur zu werden, ist das ausdrückliche Ziel des Amts- und Mitteilungsblatts, denn so können Texte, Informationen und Bilder nicht nur direkter eingegeben werden, sondern es erlaubt auch die Gestaltung und eine weit darüberhinausgehende sofortige Veröffentlichung online in der „meinOrt-App“.

Wer die Gelegenheit, selbst Redakteur zu werden, nicht nutzen kann, sendet die zu veröffentlichenden Texte per E-Mail an

amtsblatt@vg-l.de.

Für die ordnungsgemäße Verteilung des Amts- und Mitteilungsblattes in den Ortsgemeinden ist die Verlag Linus Wittich Medien KG zuständig.

Redaktionsschluss

Redaktionsschluss ist donnerstags, 12:00 Uhr. Weicht der Redaktionsschuss z. B. wegen eines Feiertags ab, erfolgt rechtzeitig ein entsprechender Hinweis im Amts- und Mitteilungsblatt. Nach Redaktionsschluss eingehende Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Grünstadt im November 2023
Frank Rüttger
Bürgermeister