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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 46/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Beschlussfassung

über die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerland und Erteilung der Entlastung

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerland hat in ihrer Sitzung am 18.09.2024 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlüsse 2021 und 2022 beschlossen und dem Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 Entlastung erteilt.

Die vorstehenden Beschlüsse der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerland über die Feststellung der Jahresabschlüsse und die Entlastung des Verbandsvorstehers, des Stellvertreters sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Die Jahresabschlüsse mit Anhang und allen Anlagen liegen zur Einsichtnahme gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GemO vom 18.11.2024 bis 28.11.2024 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4422.

Darüber hinaus kann in den Jahresabschluss auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

Grünstadt, den 07.11.2024
gez. Carsten Brauer, Verbandsvorsteher