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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 46/2025
Mitteilungen der Kreisverwaltung
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Vogelgrippe im Landkreis Bad Dürkheim: Ausbruch bestätigt

Informationen für Halterinnen und Halter online zu finden

Im Landkreis Bad Dürkheim ist der Ausbruch der Aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe oder auch Geflügelpest genannt, in der Wildvogelpopulation bestätigt.

Inzwischen sind insgesamt sechs tote Wildvögel im Landkreis beprobt worden. Neben den beiden vom FLI bestätigten Ergebnissen hat das LUA bei einem Kranich, der bei Freinsheim gefunden worden war, ebenfalls bereits ein positives Ergebnis auf H5N1 gemeldet.

„Angesichts der sich häufenden Fälle bei Wildvögeln im Landkreis raten wir allen Halterinnen und Haltern zum Schutz der eigenen Tiere so weit wie möglich zur Aufstallung. Es ist auch weiterhin unbedingt notwendig, geltende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um ein Eindringen des Virus in den Bestand des eigenen Geflügels zu vermeiden“, betont der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Jonas Bender.

Beim Auffinden toter Vögel muss zunächst unterschieden werden, um welche Vogelart es sich handelt. Werden verstorbene Wasservögel (insbesondere Kraniche, Störche und Reiher), Greifvögel sowie Fasane, Rebhühner und Wachteln gefunden, sollte das per E-Mail an veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de oder unter Telefon 0160 93289964 gemeldet werden. Am Wochenende wird um Meldung per Telefon gebeten, um zügig reagieren zu können. Die Mitarbeitenden des Veterinäramts kümmern sich dann um den Kadaver. Der Kontakt mit den Tieren ist aus Gründen der Hygiene und des Seuchenschutzes nicht ratsam, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Bei vereinzelten, verstorbenen Singvögeln, Tauben, Krähen und Elstern besteht kein grundsätzlicher H5N1-Verdacht, sie dürfen daher, in einem Plastikbeutel verpackt, über den Hausmüll entsorgt werden. Werden an einer Stelle aber mehr als fünf Kadaver dieser Vogelarten gefunden, gilt diese Häufung ebenfalls als verdächtig und sollte schnellstmöglich dem Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Informationen, gerade auch dazu, wie Menschen mit privaten, kleinen Tierhaltungen sich verhalten sollen, gibt es auf www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe.

Jede Geflügelhaltung ist meldepflichtig, auch wenn es sich nur um ein einziges Tier handelt.