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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 47/2022
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Erlaubnisverfahren nach §§ 8, 15 Wasserhaushaltsgesetz

Bekanntmachung

1.

Der Verbandsgemeinde Leiningerland (Verbandsgemeindewerke) wurde per Bescheid die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Neubaugebietes „Am Ringelberg“ in Carlsberg, Ortsteil Hertlingshausen, über die Einleitstellen 1 (a, b), 2 (a, b, c) und 3 in den Eckbach erteilt.

Im Zuge dieses Wasserrechtsverfahrens wird die gehobene Erlaubnis der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 09.05.1988 (566-111 He 8/85) in der Fassung des Änderungsbescheids der SGD Süd vom 10.02.2003 (344/19.07-2/03) zur Einleitung von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen in Hertlingshausen in den Eckbach widerrufen.

2.

Es wird darauf hingewiesen, dass

2.1 der Bescheid und die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter dem Link https://www.vg-l.de/leben-wohnen/bauen-planen/bekanntmachungen/ abrufbar sind;

2.2 eine Ausfertigung des Bescheids mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans während eines Zeitraums von zwei Wochen vom 28.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 bei der

Verbandsgemeinde Leiningerland

- Verwaltungsstelle Hettenleidelheim -

Hauptstraße 45

Raum 1.17

67310 Hettenleidelheim

zur Einsicht ausliegt;

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland wegen der Corona-Pandemie ggfs. eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein bzw. erforderlich werden kann.

2.3 mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.

2.4 Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Einwendungen gegen das Vorhaben bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Friedrich-Ebert-Straße 14

67433 Neustadt

und bei

Verbandsgemeinde Leiningerland

Industriestraße 11

67269 Grünstadt

schriftlich erhoben werden können;

[Hinweis: Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird in diesem Verfahren ausgeschlossen. Stattdessen können bei der SGD Süd (referat34@sgdsued.rlp.de) und bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Verbandsgemeindewerke) Leiningerland (werke@vg-l.de) elektronischen Erklärungen (z.B. durch einfache E-Mail) abgegeben werden.]