| 1. | Der Verbandsgemeinde Leiningerland (Verbandsgemeindewerke) wurde per Bescheid die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Neubaugebietes „Am Ringelberg“ in Carlsberg, Ortsteil Hertlingshausen, über die Einleitstellen 1 (a, b), 2 (a, b, c) und 3 in den Eckbach erteilt. |
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| Im Zuge dieses Wasserrechtsverfahrens wird die gehobene Erlaubnis der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz vom 09.05.1988 (566-111 He 8/85) in der Fassung des Änderungsbescheids der SGD Süd vom 10.02.2003 (344/19.07-2/03) zur Einleitung von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen in Hertlingshausen in den Eckbach widerrufen. |
| 2. | Es wird darauf hingewiesen, dass |
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| 2.1 der Bescheid und die dem Vorhaben zugrunde liegenden Unterlagen (Plan) auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland unter dem Link https://www.vg-l.de/leben-wohnen/bauen-planen/bekanntmachungen/ abrufbar sind; |
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| 2.2 eine Ausfertigung des Bescheids mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans während eines Zeitraums von zwei Wochen vom 28.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 bei der |
| Verbandsgemeinde Leiningerland | |
| - Verwaltungsstelle Hettenleidelheim - | |
| Hauptstraße 45 | |
| Raum 1.17 | |
| 67310 Hettenleidelheim | |
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| zur Einsicht ausliegt; |
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| Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland wegen der Corona-Pandemie ggfs. eine vorherige, telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein bzw. erforderlich werden kann. |
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| 2.3 mit dem Ende der Auslegungsfrist der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt. |
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| 2.4 Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. |
Einwendungen gegen das Vorhaben bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt
und bei
Verbandsgemeinde Leiningerland
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
schriftlich erhoben werden können;
[Hinweis: Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird in diesem Verfahren ausgeschlossen. Stattdessen können bei der SGD Süd (referat34@sgdsued.rlp.de) und bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Verbandsgemeindewerke) Leiningerland (werke@vg-l.de) elektronischen Erklärungen (z.B. durch einfache E-Mail) abgegeben werden.]