Da sich die aviäre Influenza des Subtyps H5N1, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, ausbreitet, haben die Landkreise im Tierseuchenverbund RLP (Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis) jeweils für ihren Kreis eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen. Die Verfügungen traten am 12.11.2025, in Kraft. Gemäß dieser rechtlich bindenden Vorgaben wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) angeordnet.
Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt zunächst bis zum 30.11.2025. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.
Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Weitere Informationen auf der Webseite Landkreis Bad Dürkheim: www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.