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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 48/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerwald

für die Haushaltsjahre 2024/2025 vom 22.11.2023

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Jerusalemsberg-Leiningerwald, Sitz: Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

2024

2025

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.576.190 €

1.576.450 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

1.576.190 €

1.576.450 €

E23

Jahresergebnis

0 €

0 €

2.

im Finanzhaushalt

F23

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

490 €

490 €

F27

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

F32

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

F33

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

F40

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-490 €

-490 €

§ 2

Verbandsumlage

Für den durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf werden gem. § 10 des Zweckverbandsgesetzes i. V. m. § 11 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes von den Mitgliedern eine Umlage in Höhe von vorläufig

  • 233.760 € im Haushaltsjahr 2024 und
  • 242.460 € im Haushaltsjahr 2025

erhoben.

Bemessungsgrundlage ist nach § 11 Abs. 1 der Verbandsordnung die Holzbodenfläche. Die voraussichtlichen Umlagebeträge der Mitglieder sind der Übersicht über die Verteilung der Verbandsumlage zu entnehmen. Die endgültige Umlage wird nach den beim Rechnungsabschluss ungedeckten Kosten ermittelt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite werden nicht benötigt.

§ 4

Eigenkapital

Der Forstzweckverband verfügt über kein Eigenkapital

§ 5

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Investitionsauszahlungen werden für beide Haushaltsjahre folgende Zuständigkeiten festgelegt:

bis zu 2.500 €

Verbandsvorsteher

mehr als 2.500 €

Verbandsversammlung

Grünstadt, den 22.11.2023
gez.
Carsten Brauer, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.12.2023 bis 13.12.2023 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus. Darüber hinaus kann in den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Grünstadt, den 22.11.2023
gez.
Frank Rüttger, Bürgermeister