Ausgabe 49/2024
Landwirtschaft, Weinbau und Forsten
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Landwirtschaft, Weinbau und Forsten
Änderung der Landwirtschaftskammerbeiträge ab 2025
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 12.09.2024 die Änderung des Landwirtschaftskammerbeitrages ab dem 01.01.2025 beschlossen.
Der Hebesatz wurde gem. § 16 Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz auf 200 v.H. des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.