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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 49/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Sportförderung nach dem Sportförderungsgesetz

Antragstellung für den Kreisförderplan 2026

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Zuwendungen aus Mitteln der Sportförderung nach dem Sportförderungsgesetz bis spätestens 1. Februar 2025 über die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim einzureichen sind. Später eingehende Anträge können für den Kreisförderungsplan 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Antragsunterlagen und Informationen zur Projektanmeldung (z. B. VV-Sportanlagenförderung) stehen im Internet zur Verfügung unter www.add.rlp.de (Suchbegriff „Sportanlagenförderung“)

In der Anmeldung ist das Projekt kurz zu beschreiben; außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan, ggf. auch eine Planungsskizze, beizufügen.

Die Anträge sind dreifach unter Beifügung weiterer Anlagen (vgl. Ziffer 8.4.3 der Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung) bis 13.01.2025 der Verbandsgemeinde Leiningerland vorzulegen.

Eingereichte Anträge können ohne die geforderten Unterlagen durch den Sportstättenbeirat des Landkreises Bad Dürkheim nicht beraten werden.

Gleichzeitig dürfen wir darauf hinweisen, dass die zuwendungsfähigen Kosten

  • bei gemeinnützigen Sportverbänden und Sportvereinen,
  • bei gemeinnützigen Organisationen, die Sport- und Freizeitangebote durchführen
  • sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden

in der Regel einen Betrag von 75.000,00 € (Schwellenwert) überschreiten müssen.

Für bereits vorliegende Anträge aus Vorjahren, die bisher aus Mitteln der Landesförderung noch nicht berücksichtigt werden konnten, ist ein formloser Antrag des Antragstellers für die Wiederaufnahme in den Kreisförderplan erforderlich. Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Anträge, für die kein Wiederholungsantrag vorliegt, nicht in den Kreisförderplan 2026 aufgenommen werden können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Kaiser, Verbandsgemeinde Leiningerland, Tel. 06359 8001-4071.