Schuleinschreibung der noch nicht schulpflichtigen Kinder
Die Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2023/24 erfolgt in der Grundschule Bockenheim am Donnerstag, den 23.02.2023, nach Terminabsprache. Diese Kinder können nur angemeldet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Bitte beachten Sie deshalb, dass nach der Grundschulordnung ein Zurücktreten vom laufenden Besuch der ersten Klassenstufe nicht mehr gestattet ist. Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheidet in Absprache mit dem Gesundheitsamt die Schulleitung.
Falls Sie also in Erwägung ziehen, Ihr Kind frühzeitig einschulen zu lassen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zur Terminabsprache mit uns auf: Dienstag, den 07.02.2023, zwischen 10.00 und 12.00 Uhr.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.
Nach der Schulordnung für öffentliche Grundschulen benötigen wir die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, einen Nachweis über die Masernimmunität sowie eine Bestätigung des Kindergartenbesuchs.
Für Kinder aus der Ortsgemeinde Kindenheim, die eine Fahrkarte benötigen, bitten wir, ein Passbild des Kindes mitzubringen.