öffentliche Sitzung:
Verbandsgemeinde Leiningerland - Einführung § 2b UStG - steuerliche Behandlung mit Umsatzsteuerpflicht oder Verlängerung der Optionsfrist
Der VG-Rat folgt der Empfehlung des HFA, die Optionsfrist für die Verbandsgemeinde Leiningerland bis 31.12.2024 zu verlängern, so dass erst danach eine Steuerpflicht eintritt.
Jahresabschluss 2021 der Wasserversorgung Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Der Jahresabschluss 2021 führt zu einem Jahresgewinn in Höhe von 125.307,68 €.
Die Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 EigAnVO ist zu veranlassen.
Jahresabschluss 2021 der Abwasserbeseitigungseinrichtung Verbandsgemeindewerke Leiningerland
Der Jahresabschluss 2021 führt zu einem Jahresverlust von 1.178.088,95 €.
Davon ist der ausgabewirksame Anteil von 394.537,00 € von der Verbandsgemeinde auszugleichen. Sollte in den folgenden fünf Jahren Einnahmenüberschüsse aus laufenden Entgelten erwirtschaftet werden, können diese bis zur Höhe des Ausgleiches für ausgabenwirksame Verluste an die Verbandsgemeinde zurückgezahlt werden.
Die Differenz zwischen dem Jahresverlust und dem Teil des ausgabenwirksamen Jahresverlustes in Höhe von 783.551,95 € wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Die Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 EigAnVO ist zu veranlassen.
Zwischenbericht Wasserversorgung zum 30.09.2022
Der VG-Rat nimmt Kenntnis von dem Zwischenbericht.
Zwischenbericht Abwasserbeseitigung zum 30.09.2022
Der VG-Rat nimmt Kenntnis von dem Zwischenbericht.
Auszahlung des ausgabenwirksamen Teils des Jahresverlusts des Eigenbetriebs-Abwasserbeseitigung- aus dem Jahr 2021
Der Verbandsgemeinderat beschließt den ausgabenwirksamen Verlust in Höhe von 394.537,00 € aus dem Wirtschaftsjahr 2021 aus den Haushaltsmitteln der Verbandsgemeinde auszugleichen.
Wirtschaftsplan 2023 Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Bereich Wasserversorgung-
Der Wirtschaftsplan 2023 im Bereich Wasserversorgung wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 schließt mit folgenden Daten ab.
Bereich Wasserversorgung
| Erfolgsplan | Erträge | 4.805.700,00 € |
|
| Aufwendungen | 5.443.600,00 € |
|
| Ergebnis | 637.900,00 € |
Wirtschaftsplan 2023 Verbandsgemeindewerke Leiningerland -Bereich Abwasserbeseitigung-
Der Wirtschaftsplan 2023 im Bereich der Abwasserbeseitigung wird wie vorgeschlagen beschlossen.
Der Entwurf sieht folgende Daten vor:
Bereich Abwasserbeseitigung
| Erfolgsplan | Erträge | 6.775.200,00 € |
|
| Aufwendungen | 8.773.873,00 € |
|
| Ergebnis | - 1.998.773,00 € |
Kanalsanierung Altleiningen. Vergabe der Bauleistungen
Der Auftrag für die geschlossene Kanalsanierung in Altleiningen wird an die Firma Aarsleff Rohrsanierung GmbH aus Siegburg zum Angebotspreis in Höhe von 617.862,05 € / brutto vergeben.
Gas- und Strommangellage;
| a) | Beschluss über die Nutzung der Feuerwehrgerätehäuser als Wärmeinsel und "Leuchtturm" im Bedarfsfall |
| b) | Elektroinstallationsarbeiten zum Anschluss eines Notstromaggregates an die Sporthalle in Bockenheim |
| c) | Anschaffung von 15 mobilen Notstromaggregaten für die Feuerwehrstandorte, bei denen noch keine Elektroinstallationen zum direkten Anschluss eines stationären Notstromaggregates vorhanden sind |
| d) | Anschaffung von 2 mobilen Notstromaggregaten für die Verwaltungsstandorte in Grünstadt und Hettenleidelheim |
| e) | Anschaffung von 6 mobilen Notstromaggregaten für öffentliche Gebäude in ausgewählten Ortsgemeinden |
| f) | Einrichtung von Evakuierungsräumen |
Zu a) Beschluss über die Nutzung der Feuerwehrgerätehäuser als Wärmeinsel und "Leuchtturm" im Bedarfsfall
Der VG-Rat ist sich einig, die Feuerwehrgerätehäuser auf den Stand der DIN 14092-1:2001-10 zu bringen, eine Fremdeinspeisung vorzusehen. Hinsichtlich der Frage, ob hierzu Notstromaggregate gekauft oder angemietet werden sollen, herrscht Einigkeit, dass mittel- bis langfristig ein Kauf von erforderlichen Aggregaten wirtschaftlich mehr Sinn macht. Und wenn für die Feuerwehrgerätehäuser Notstromaggregate beschafft werden, werden diese damit auch faktisch zu Wärmeinseln.
Bgm. Rüttger wird ermächtigt, entsprechende Käufe umzusetzen und zeitgleich auch die jeweiligen Installationsarbeiten hierzu in Auftrag zu geben.
Zu b) Elektroinstallationsarbeiten zum Anschluss eines Notstromaggregates an die Sporthalle in Bockenheim
Die Entscheidung hierüber ist unabhängig von einer etwaigen Strom- oder Gasmangellage zu sehen. Die Möglichkeit zum Anschluss eines Notstromaggregats an der Sporthalle in Bockenheim eröffnet der VG die Möglichkeit, in einem Notfall (z. B. Evakuierung wegen eines Bombenfundes, Unwetterfolgen, Unterbringung von Flüchtlingen etc.) die dortige Halle zur zeitweiligen Unterbringung von Bevölkerungsteilen zu nutzen. Ein größeres Notstromaggregat sei hierfür am Markt ausleihbar. Entgegen dem in der Beschlussvorlage ausgewiesenen Betrag von 17.000 € würden sich die Kosten für die erforderlichen Elektroarbeiten auf rd. 8.400 € belaufen, die die VG übernimmt.
Zu c) Anschaffung von 11 mobilen Notstromaggregaten für die Feuerwehrstandorte, bei denen noch keine Elektroinstallationen zum direkten Anschluss eines stationären Notstromaggregates vorhanden sind
Eine solche Entscheidung hat sich durch die Beschlussfassung zu a) erledigt.
Zu d) Anschaffung von 2 mobilen Notstromaggregaten für die Verwaltungsstandorte in Grünstadt und Hettenleidelheim
Um im Falle eines Notstandes die beiden Verwaltungsstellen in Grünstadt und Hettenleidelheim auf niedrigem Niveau, z. B. für Sitzungen von Krisenstäben o. dgl., einsatzfähig zu halten, besteht Einigkeit, jeweils für rd. 10.000 € zwei kleine mobile Notstromaggregate zzgl. Elektroheizgebläse und Lichtquellen zu erwerben.
Die Anschaffung eines größeren Notstromaggregates, um in erweitertem Maße alleine den Verwaltungsstandort in Grünstadt sicherzustellen, wird dabei als mittelfristige Perspektive gesehen.
Zu e) Anschaffung von 8 mobilen Notstromaggregaten für öffentliche Gebäude in ausgewählten Ortsgemeinden
Bgm. Rüttger weist darauf hin, dass zu den in der Beschlussvorlage aufgeführten Orten nun auch noch Tiefenthal hinzuzufügen ist. Dort soll als Wärmeinsel das Dorfgemeinschaftshaus fungieren. Damit stehen zehn und nicht mehr neun Immobilien in Rede, um als Wärmeinsel eingesetzt zu werden. Zehn Immobilien sind demnach mit zehn Notstromaggregaten zu versorgen (10 x 10.000 € = 100.000 €).
Dies wird so beschlossen.
Zu f) Einrichtung von Evakuierungsräumen
Die Verwaltung wird zum Erwerb von erforderlichen Einrichtungsgegenständen in Höhe von 50.000 € ermächtigt.
Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs MTF für die örtliche Feuerwehreinheit Bockenheim-Kindenheim
Der Lieferauftrag wird an die Firma Martin Schäfer GmbH aus Flehingen gemäß Angebot vom 08.11.2022 zu einem Gesamtbetrag von 94.067,02 EUR erteilt.
PV-Anlagen auf Grundschulen
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die installierten 3kW-Anlagen der Firma Juwi aus Wörrstadt nicht zu einem symbolischen Wert von 1 € zu übernehmen. Es soll nach Vorlage der Angebote über die Errichtung neuer PV-Anlagen auf den Dächern der Grundschulen (Bockenheim, Ebertsheim, Kleinkarlbach, Laumersheim) beraten werden.
Elektroinstallation stationärer Lüftungsanlagen in den Grundschulen:
a) Kirchheim
b) Bockenheim
c) Kleinkarlbach
| 1. | Der Auftrag für die Elektroinstallation stationärer Lüftungsanlagen in der Grundschule Kirchheim wird zum Angebotspreis in Höhe von 22.413,65€ brutto an die Fa. Blumenthal, Maxdorf, vergeben. |
| 2. | Der Auftrag für die Elektroinstallation stationärer Lüftungsanlagen in der Grundschule Bockenheim wird zum Angebotspreis in Höhe von 33.763,60€ brutto an die Fa. Blumenthal, Maxdorf, vergeben. |
| 3. | Der Auftrag für die Elektroinstallation stationärer Lüftungsanlagen in der Grundschule Kleinkarlbach wird zum Angebotspreis in Höhe von 26.136,21€ brutto an die Fa. Blumenthal, Maxdorf, vergeben. |
Vereinbarung über die gemeinsame Bereitstellung von Geodaten in einem Geografischen Informationssystem im Landkreis Bad Dürkheim
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Vertrag über die gemeinsame Bereitstellung von Geodaten in einem Geografischen Informationssystem im Landkreis Bad Dürkheim, mit den damit verbundenen jährlichen Kosten von 1.250 €, abzuschließen.
TOP 16 Anschaffung Sirenenanlage
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zur Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Sirenenanlage als freistehende Masteinrichtung sowie von zwei Sirenenanlagen in Dach-/Gebäudemontage nach erfolgter Submission an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die geschätzten Anschaffungs- und Herstellungskosten belaufen sich auf 110.000,00 EUR.