An alle Gewerbesteuerzahler der Verbandsgemeinde Leiningerland
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer 2023 hat sich gegenüber dem Jahr 2022 in den Ortsgemeinden Bissersheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim, Kleinkarlbach, Neuleiningen und Obersülzen geändert. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat für diese Ortsgemeinden neue Vorausleistungsbescheide erlassen.
Bewahren Sie die Gewerbesteuerbescheide bitte immer sorgfältig auf, da diese Dauerbescheide sind.
Bitte achten Sie darauf, die festgesetzten Fälligkeiten fristgerecht einzuhalten. Bei Überweisung geben Sie bitte immer die Bürger- und Buchungs-Nr. an, damit die Verbandsgemeindekasse die Zahlung richtig zuordnen kann. Diese Nummer finden Sie auf dem Bescheid unterhalb Ihrer Adresse.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist dem Abgabenbescheid beigefügt, sofern Sie nicht bereits eines erteilt haben.
Bei Rückfragen zur Grundsteuer stehen Ihnen als Ansprechpartner in der Verwaltungsstelle Hettenleidelheim gerne zur Verfügung:
Frau Bohrman
Telefon: 06359 8001-5081 E-Mail: petra.bohrmann@vg-l.de
Frau Rüttger
Telefon: 06359 8001-5141 E-Mail: jutta.ruettger@vg-l.de
Frau Merkel
Telefon: 06359 8001-5101 E-Mail: sabine.merkel@vg-l.de
Frau Bien
Telefon: 06359 8001-5082 E-Mail: tamara.bien@vg-l.de
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Sachgebiet Finanzen