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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 40. Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Leiningerland 14.12.2023

14.12.2023

öffentliche Sitzung:

Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgungseinrichtung Verbandsgemeindewerke Leiningerland

Der Jahresabschluss 2022 für den Bereich der Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Leiningerland liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 86 GemO und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 20.615.679,66 € ab.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresgewinn in Höhe von 132.311,34 € ausgewiesen.

Der Jahresgewinn 2022 der Wasserversorgung in Höhe von 132.311,34 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Jahresabschluss 2022 der Abwasserbeseitigungseinrichtung Verbandsgemeindewerke Leiningerland

Der Jahresabschluss 2022 für den Bereich der Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Leiningerland liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 86 GemO und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen.

Der Jahresabschluss wird festgestellt.

Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 45.359.436,02 € ab.

In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresverlust in Höhe von 234.466,45 € ausgewiesen.

Der Jahresverlust in Höhe von 234.466,45 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Festsetzung der Abgabensätze für die Betriebszweige "Wasserversorgung" und "Abwasserbeseitigung" des Eigenbetriebes

Der Verbandsgemeinderat nimmt von den Entgeltkalkulationen der Abgabensätze im Bereich der laufenden Entgelte für die Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ vorliegend Kenntnis.

Auf Grundlage der vorgenannten Entgeltkalkulationen beschließt der Verbandsgemeinderat für den Betriebszweig „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ eine der nachfolgenden Varianten der Gebühren- und Beitragssätze im Bereich der laufenden Entgelte ab dem Jahr 2024:

I) Betriebszweig „Wasserversorgung“

Variante d) Einheitliche Entgeltstruktur und unterschiedliche Entgelthöhen (ohne Mindestgewinn)

und

II) Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“

Variante d) Einheitliche Entgeltstruktur und unterschiedliche Entgelthöhen (ohne Mindestgewinn).

Die Abgabensätze treten mit Wirkung zum 01.01.2024 in Kraft. Sie sind ortsüblich bekannt zu geben.

Gleichzeitig beschließt der Verbandsgemeinderat die Aufhebung der beiden nachfolgenden Abgabensatzungen im Bereich „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ für das Ver- und Entsorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land:

1.

Satzung der Verbandsgemeinde Leiningerland über die Festsetzung der Abgabensätze für das Versorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land der Einrichtung „Wasserversorgung“ vom 03.04.2023,

2.

Satzung der Verbandsgemeinde Leiningerland über die Festsetzung der Abgabensätze für das Entsorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land der Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ vom 03.04.2023.

Die vorgenannten Abgabensatzungen treten mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Soweit Abgabenansprüche i.S.v. § 27 Abs. 3 ES-W i.d.F. vom 12.06.2023 und/oder i.S.v. § 33 Abs. 3 ES-A i.d.F. vom 12.06.2023 entstanden sind, gelten die bisherigen Regelungen dieser Abgabensatzungen weiter.

Anpassung des Entgeltsatzes für die Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen

Der Verbandsgemeinderat beschließt mehrheitlich, bei der bisherigen Abrechnungsmodalität zu bleiben.

Bereitstellung von Multifunktionsdruckern (Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Versorgung mit Verbrauchsmaterialien)

Der Mietvertrag für die Kopiersysteme (All in Vertrag) wird für die Laufzeit von 5 Jahren an die Firma Canon Deutschland GmbH, Krefeld, als wirtschaftlichsten Bieter, zum Angebotspreis von insgesamt 138.187,87 € brutto vergeben.

Festsetzung der Kreisumlage 2023;

hier: Entscheidung über die Einlegung eines Widerspruchs

Die Verwaltung legt Widerspruch gegen den Bescheid der Kreisverwaltung Bad Dürkheim vom 13.11.2023 zur Festsetzung der Kreisumlage 2023 ein.