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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 20. Sitzung des Bau-, Energie- und Umweltausschusses gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Leiningerland 11.01.2024

öffentliche Sitzung:

a) Festsetzung des Umlagesatzes der Verbandsgemeindeumlage 2024/2025

b) Erlass einer Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Leiningerland für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Es herrscht Einigkeit im Ausschuss, dass die Unterfinanzierung der Kommunen in Rheinland-Pfalz strukturell bedingt ist.

Der Umlagesatz der allgemeinen VG-Umlage liegt für das Haushaltsjahr 2024 bei 27,20 % und für 2025 vorläufig bei 28,35 %. Für 2025 soll spätestens in der Dezembersitzung 2024 ein auf gesicherten Daten beruhender finaler Festsetzungsbeschluss zur VG-Umlage erfolgen.

Dem VG Rat wird die Annahme des Plans und die vorgesehene Festsetzung der Umlagen empfohlen.

Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2023

Heilung durch den Kreis

Der Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2023 soll zurückgenommen werden.

Höhe der Verbandsgemeindeumlage 2023

Die Gremiumsmitglieder nehmen die Finanzbedarfe der Ortsgemeinden und die Ermittlung des Umlagebedarfes der Verbandsgemeinde zur Kenntnis.

Der Informationspflicht, die durch das Urteil des OVG vom 12.07.2023 der umlagefinanzierten Kommune auferlegt wurde, wird somit Rechnung getragen. Der bisherige Umlagesatz wird bestätigt.

Kooperationsvereinbarung mit Bezirksverband Pfalz

hier: Ausschilderung des Grundwanderwegenetzes im Pfälzerwald

Die VG Leiningerland begrüßt die Bestrebungen des Bezirksverbands Pfalz zur Neukonzeption und Ausschilderung des Grundwanderwegenetzes im Pfälzerwald und ist grundsätzlich bereit, einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen.

Bis dahin ist zu klären, ob höhere als übliche Anforderungen an die Verkehrssicherung der Wege bestehen, ob diese versichert werden können und was dies an Jahreskosten mit sich bringt.

Außerdem ist der Zusatzaufwand für den Weinsteig im Bereich der VG Leiningerland zu optimieren bzw. dies muss bei den Aufgaben und Kosten dieses Weges als Grundwanderweg berücksichtigt werden.

Im Übrigen ist die Bewertung durch die Wegewarte einzubeziehen.

Eine abschließende Beschlussfassung bleibt vorbehalten.

Vereinbarung über die Nutzung von Räumlichkeiten im Anwesen "Leininger Oberhof" Grünstadt durch die Musikschule Leiningerland

Der neue Vertragsentwurf wird wegen weiteren Gesprächsbedarfs nicht angenommen.

Im Haushaltsplanentwurf 2024/2025 sind aber ausreichende Mittel eingestellt, so dass die Musikschule ausfinanziert werden kann.

Sachstand Örtliche Hochwasserschutzkonzepte und Mitteilung des angedachten Projektablaufplanes

Die Mitglieder des Bau-, Energie- und Umweltausschusses nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Sachstand Abschlag Regenrückhaltebecken Großkarlbach

Die Mitglieder des Bau-, Energie- und Umweltausschusses nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

Renaturierung Schulwiesengraben in der Ortsgemeinde Hettenleidelheim;

Einleitung des Ausschreibungsverfahrens für die Rodungsarbeiten

Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die Rodungsarbeiten in die Wege zu leiten.

Kommunale Wärmeplanung;

Beschluss über die Erstellung eines Konzeptes ohne Fördermittel

Da derzeit keine Förderung möglich ist, aber ausreichend Zeit verbleibt, wird die Beschlussfassung zu diesem Thema bis Sommer 2024 zurückgestellt.

KIPKI;

Beschluss über die Auswahl der Einzelmaßnahmen

Das Gremium empfiehlt folgende Maßnahmen.

Nr

Maßnahme

Private

VG

OG

AöR

1

PV Anlage mit Speicher

Grundschule Ebertsheim

67.000 €

2

PV Anlage mit Speicher

Grundschule Kleinkarlbach

67.000 €

3

PV Anlage mit Speicher

Grundschule Laumersheim

70.000 €

4

PV Anlage mit

Speicher Grundschule Obrigheim

62.000 €

5

PV Anlage mit Speicher Kita

Kinderkiste Carlsberg

62.000 €

6

Kauf eines Sonnensegels für

das Schwimmbad

Hettenleidelheim

31.000 €

7

Erweiterung der

Baumscheiben von

Linden in Tiefenthal

20.500 €

8

Neubeschaffung

von E-Bürgerbussen

180.000 €

9

Weitergabe von

Mitteln an Bürger

für den Kauf von

Balkonkraftwerken

80.000 €

10

Umrüstung der

Straßenbeleuchtung auf LED

zu 100% in

Bissersheim, Bockenheim, Gerolsheim, Mertesheim und

Tiefenthal; in den restlichen Gemeinden zu

gleichen Teilen

275.413,85€

Gesamtsumme: 914.913,85 €

Schulneubau Kirchheim a.d.W. / Kleinkarlbach;

Information zur baurechtlichen Situation und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Der Vorsitzende berichtet, dass hinsichtlich des Neubaus des Vereinsheims als multifunktionales Gebäude in Kirchheim ein Förderbescheid mit Mitteln des I-Stocks im Raum war. Da die Ortsgemeinde zur vollständigen Finanzierung jedoch nicht bereit war, ihrerseits die Realsteuerhebesätze zu erhöhen, wurde die Förderzusage wieder zurückgezogen. Darüber hinaus ist der Ortsgemeinde ein privater Finanzier abgesprungen. Das neu zu errichtende Vereinsheim ist nunmehr in abgespeckter Form weiter zu planen.

Den Neubau hätte die Ortsgemeinde gerne etwas von der Straße abgerückt. Dieser Standort liegt bauplanungsrechtlich aber wohl im Außenbereich. Es wäre daher ein Bebauungsplan zu erstellen und darüber hinaus eine Anpassung des Flächennutzungsplans vorzunehmen. Da ein solches Verfahren Jahre dauern würde und insoweit nicht anzustreben ist, muss sich die Ortsgemeinde stattdessen nun erklären, das Vereinsheim vorne näher an die Straße zu rücken; die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans hierzu wäre trotzdem zielführend. Zur Klärung dieser Frage steht mit dem Verein kurzfristig ein Besprechungstermin an.