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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 5/2025
Schulen
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Grundschule Gerolsheim-Laumersheim: Schulanmeldung KANN-Kinder

Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2025/26 können auf Antrag der Eltern gemäß § 58 Schulgesetz Kinder, die vom 01.09.2019 bis 31.12.2019 geboren sind, eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Anmeldung in der Grundschule Laumersheim findet am Mittwoch, 19. Februar 2025 in der Zeit von 9-10 Uhr statt.

Mitzubringen sind Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, eine Bescheinigung über den Besuch der Kindertagesstätte und ein Impfnachweis über die Masernschutzimfpung (Impfpass).

Eltern, die beabsichtigen, Ihr Kind vorzeitig einschulen zu lassen, bitten wir, das Beratungsangebot der jeweiligen KiTa wahrzunehmen. Die endgültige Entscheidung über eine Einschulung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt des zuständigen Gesundheitsamtes.

Nach § 27 der Grundschulordnung vom Oktober 2008 ist ein Zurücktreten vom laufenden Besuch der ersten Klassenstufe nicht mehr gestattet.

Auf jeden Fall sollte das Kind bei der Anmeldung anwesend sein, damit wir uns einen ersten Eindruck über seinen Entwicklungsstand machen können.

Christine Pfeufer, Schulleiterin