Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/27 aus den Gemeinden Dirmstein und Obersülzen erfolgt in der Grundschule Dirmstein, Bahnhofstr. 7, Dirmstein am Mittwoch, 19.02.2025
14:00-16:00 Uhr (Termine sind direkt vergeben)
Bitte begleiten Sie Ihr Kind zur Schuleinschreibung.
Es müssen angemeldet werden:
| 1. | Alle Kinder, die vor dem 01.09.2026 ihren 6. Geburtstag haben. Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten von der zuständigen Schule zusätzlich eine Benachrichtigung. |
| 2. | Alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, diese erhalten keine neue Benachrichtigung. |
| 3. | Es gilt die Neuregelung in § 11 Abs. 2 InSchO, d.h. die Anmeldung zum Schulbesuch findet immer an der Grundschule statt. Eine direkte Anmeldung an der Förderschule ist nicht möglich. Die bisherige Regelung in §10 Abs. 4 GSchO ist durch § 52 InSchO aufgehoben und durch eine Neuregelung ersetzt. |
| 4. | Alle Kinder, die erst seit kurzem im Gebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland wohnen und keine Benachrichtigung erhalten haben, bitten wir, unaufgefordert Ihre Kinder anzumelden. |
„Kann-Kinder“
Kinder, die vor dem 01.09.2026 das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden später angemeldet. Info ergeht über Kindergärten und Presse. Die Entscheidung über eine Einschulung trifft der/die zuständige Schulleitung in Benehmen mit dem Amtsarzt des zuständigen Gesundheitsamtes.
Bei der Anmeldung mitzubringen sind:
Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Bescheinigung über den Besuch der Kita/Impfpass zum Nachweis der Masernimmunität.
Bei der Anmeldung werden lt. Grundschulordnung folgende Daten erhoben: Familiename/Vorname/Geburtsdatum/Geburtsort/Geschlecht/Anschrift/Telefonverbindung/Staatsangehörigkeit/Religionszugehörigkeit/Beeinträchtigungen u. Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind/Anzahl der Geschwister