Die Hebesätze der Grundsteuer A und B haben sich in allen unseren Ortsgemeinden ab 2026 nicht geändert.
Außer in den Ortsgemeinden Altleiningen und Kirchheim wurden noch keine finalen Beschlüsse für die Hebesatzanpassung gefasst. Bei diesen Ortsgemeinden ergehen die Abgabenbescheide nach Beschlussfassung.
Darüber hinaus wurden die Nebenabgaben (Wirtschaftswegebau und -unterhaltung, Weinbergshut, Feldhut) in den Ortsgemeinden Bockenheim, Carlsberg, Großkarlbach, Kirchheim und Neuleiningen angepasst.
Bitte achten Sie darauf, die festgesetzten Fälligkeiten fristgerecht einzuhalten. Bei Überweisung geben Sie bitte immer die Bürger-Nr. und Buchungs-Nr. an, damit die Verbandsgemeindekasse die Zahlung richtig zuordnen kann. Diese Angaben finden Sie auf dem Bescheid unterhalb Ihrer Adresse. Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer erteilt und unterschrieben werden. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist dem Abgabenbescheid beigefügt, sofern Sie nicht bereits eines erteilt haben.
Bei Fragen zur Grundsteuer stehen Ihnen als Ansprechpartner in der Verwaltungsstelle Hettenleidelheim zur Verfügung:
Frau Hoffmann
Telefon: 06359 8001-5141,
E-Mail: carina.hoffmann@vg-l.de
Frau Merkel
Telefon: 06359 8001-5101,
E-Mail: sabine.merkel@vg-l.de
Frau Bien
Telefon: 06359 8001-5082,
E-Mail: tamara.bien@vg-l.de