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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 50/2022
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Vollzug des Sportförderungsgesetzes – Antragstellung für den Kreisförderplan 2024

Antragstellung für den Kreisförderplan 2024

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Sportanlagen – Förderung sind Projekte für den Kreisförderplan 2024 bis spätestens 1. Februar 2023 über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland bei der Kreisverwaltung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei der Projektanmeldung bitten wir das Antragsformular des Landes Rheinland – Pfalz zu verwenden. Das Formular steht zum Download auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (www.add.rlp) unter dem Suchbegriff „Sportanlagenförderung“ bereit.

In der Anmeldung ist das Projekt kurz zu beschreiben; außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan (ggf. auch eine Planungsskizze) beizufügen.

Die Anträge sind dreifach – unter Beifügung weiterer Anlagen – der Verwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland vorzulegen. Eingereichte Anträge können ohne die geforderten Unterlagen vom Sportstättenbeirat des Landkreises Bad Dürkheim nicht beraten werden.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die zuwendungsfähigen Kosten bei gemeinnützigen Sportverbänden und Sportvereinen, gemeinnützigen Organisationen die Sport- und Freizeitangebote durchführen, sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden in der Regel einen Betrag von 75.000 Euro (Schwellenwert) überschreiten müssen.

Für bereits vorliegende Anträge aus den Vorjahren, die bisher mit Mitteln der Landesförderung noch nicht berücksichtigt werden konnten, ist ein formloser Antrag des Antragstellers für die Wiederaufnahme in den Kreisförderplan 2024 erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Anträge für die kein Wiederholungsantrag vorliegt, nicht in den Kreisförderplan aufgenommen werden können.

Anträge nimmt die Verwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt (Herr Goschi) entgegen.