Die Zweckvereinbarung über die Bestellung von kommunalen Vollzugsbeamten und kommunalen Vollzugsbeamtinnen zwischen der Verbandsgemeinde Jockgrim und Grünstadt-Land vom 10.07.2012 wird zum 31.12.2023 aufgehoben.
Mit Datum vom 05.06.2023 wurde die vorbezeichnete Zweckvereinbarung zum 31.12.2023 durch die Verbandsgemeinde Jockgrim gekündigt.
Gemäß § 12 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ist die Aufhebung bzw. Beendigung der Zweckvereinbarung öffentlich bekannt zu machen.