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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 50/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Bestellung von kommunalen Vollzugsbeamten und kommunalen Vollzugsbeamtinnen zwischen der Verbandsgemeinde Jockgrim und Grünstadt-Land vom 10.07.2012

-Öffentliche Bekanntmachung-

Die Zweckvereinbarung über die Bestellung von kommunalen Vollzugsbeamten und kommunalen Vollzugsbeamtinnen zwischen der Verbandsgemeinde Jockgrim und Grünstadt-Land vom 10.07.2012 wird zum 31.12.2023 aufgehoben.

Mit Datum vom 05.06.2023 wurde die vorbezeichnete Zweckvereinbarung zum 31.12.2023 durch die Verbandsgemeinde Jockgrim gekündigt.

Gemäß § 12 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ist die Aufhebung bzw. Beendigung der Zweckvereinbarung öffentlich bekannt zu machen.