Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Anträge auf Zuwendungen aus Mitteln der Sportförderung nach dem Sportförderungsgesetz bis spätestens 1. Februar 2026 über die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim einzureichen sind. Später eingehende Anträge können für den Kreisförderungsplan 2027 nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei der Projektanmeldung bitten wir das Antragsformular des Landes Rheinland-Pfalz zu verwenden. Das Antragsformular steht zum Download auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (www.add.rlp.de - Suchbegriff: Sportanlagenförderung) bereit.
In der Anmeldung ist das Projekt kurz zu beschreiben; außerdem sind eine vorläufige Kostenschätzung und ein vorläufiger Finanzierungsplan, ggf. auch eine Planungsskizze, beizufügen.
Die Anträge sind dreifach unter Beifügung weiterer Anlagen (vgl. Ziffer 8.4.3 der Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung) bis 15. Januar 2026 der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, vorzulegen.
Eingereichte Anträge können ohne die geforderten Unterlagen durch den Sportstättenbeirat des Landkreises Bad Dürkheim nicht beraten werden.
Gleichzeitig dürfen wir darauf hinweisen, dass die zuwendungsfähigen Kosten
| - | bei gemeinnützigen Sportverbänden und Sportvereinen, |
| - | bei gemeinnützigen Organisationen, die Sport- und Freizeitangebote durchführen |
| - | sowie Gemeinden und Gemeindeverbänden |
in der Regel einen Betrag von 100.000,00 € (Schwellenwert) überschreiten müssen.
Für bereits vorliegende Anträge aus Vorjahren, die bisher aus Mitteln der der Landesförderung noch nicht berücksichtigt werden konnten, ist ein formloser Antrag des Antragstellers für die Wiederaufnahme in den Kreisförderplan 2027 erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass alle Anträge, für die kein Wiederholungsantrag vorliegt, nicht in den Kreisförderplan aufgenommen werden können.