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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 51/2022
Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen
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Agentur für Arbeit

Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Die Jobcenter in Rheinland-Pfalz weisen darauf hin, dass die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt werden. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Die Änderungsbescheide zur Regelsatzerhöhung werden noch im Dezember erstellt. Allerdings kann der Versand bis in den Januar hineinreichen. Durch die automatische Umstellung sei beim Wechsel zum Bürgergeld weder eine persönliche Vorsprache noch ein Telefonat mit dem zuständigen Jobcenter erforderlich.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Auf der Bürgergeld-Lexikonseite der Bundesagentur für Arbeit finden Interessierte Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Bürgergeld. Wer erstmalig Bürgergeld beantragen möchte, findet die entsprechenden Antragsvordrucke unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden. Eine Online-Beantragung des Bürgergeldes ist unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen möglich.