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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 51/2022
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Öffentliche Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Grünstadt, beabsichtigt den Anteil des innerhalb der Verbandsgemeinde produzierten regenerativen Stroms zu erhöhen und dementsprechend Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes auszuweisen. Daher wurde das Verbandsgemeindegebiet auf Flächenpotenziale untersucht, die für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet sind. Insgesamt soll damit der Ausbau von Freiflächen- Photovoltaikanlagen in der Verbandsgemeinde vereinfacht werden.

Um geeignete Flächenpotenziale in einem Teilflächennutzungsplan auszuweisen zu können, bedarf es vorab der Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung. Mit Schreiben vom 29.11.2022 hat daher die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd - Obere Landesplanungsbehörde - die Einleitung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung für ein solches Standortkonzept beantragt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Verfahren werden die der Planung zugrundeliegenden Unterlagen öffentlich im Internet unter www.sgdsued.rlp.de (unter Service - Öffentlichkeitsbeteiligung-Bekanntmachungen - Raumordnung) bis zum 20.01.2023 ausgelegt.

Die Unterlagen können während dieser Zeit, nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Frau Sylvia Götz, SGD Süd, 06321-99 2198 oder Frau Barbara Hillers, SGD Süd, 06321-99 2230), bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Referat 41, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, eingesehen werden.

Bis zum 20.01.2023 hat jedermann Gelegenheit, sich schriftlich oder zur Niederschrift sowie elektronisch bei der SGD Süd zu der oben erwähnten Planung zu äußern.

Eine Stellungnahme der Behörde zu den eingehenden Äußerungen erfolgt nicht. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden direkt in den Abwägungsprozess eingestellt und berücksichtigt.

Das Ergebnis des raumordnerischen Entscheids wird öffentlich auf der Internetseite der SGD Süd (unter Service - Öffentlichkeitsbeteiligung-Bekanntmachungen - Raumordnung) bekanntgegeben.

(Text: SGD Süd)