1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Leiningerland für die Jahre 2024 und 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Jahre 2024 und 2025 wurden am 21.12.2023 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und Anlagen liegt in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4422.
Darüber hinaus kann ab sofort in den Entwurf von Haushaltssatzung und -plan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.
2. Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Leiningerland haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem -plan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeinde Leiningerland, 67269 Grünstadt, Industriestraße 11, oder per E-Mail an info@vg-l.de zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung mit dem -plan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.