Titel Logo
VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 51/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Festsetzung der Abgabensätze der Gebühren und Beiträge

(laufende Entgelte) für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ab 2024

Die Verbandsgemeinde Leiningerland setzen zum 1. Januar 2024 die Preise für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung neu fest, um die hohe Qualität und Sicherheit der Trinkwasserversorgung und Anforderungen der Abwasserbeseitigung langfristig sicherstellen zu können.

Die Festsetzung der Abgabensätze (Gebühren- und Beitragshöhen) erfolgt durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Leiningerland, ohne dass es einer Festsetzung mittels Satzung (Abgabensatzung) bedarf (§ 1 Abs. 3 ES-W und § 1 Abs. 4 ES-A). Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Der Verbandsgemeinderat Leiningerland hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 die Abgabensätze der laufenden Entgelte (Gebühren und Beiträge) ab dem Jahr 2024 einstimmig beschlossen.

Es werden die nachfolgenden Abgabenhöhen ab 2024 festgesetzt:

Betriebszweig „Wasserversorgung“

Entgeltstruktur (lfd. Entgelte):

VEG „Grünstadt-Land“

VEG „Hettenleidelheim“

Benutzungsgebühr (BG) pro m³

2,06 €

2,95 €

Wiederkehrender Beitrag (wkB) pro m²

0,05 €

0,06 €

Standrohrmiete (pro Woche); im Einzelfall kann von der Miete abgesehen werden (z.B. Baumaßnahmen und interne Vorgänge)

15,00 €

15,00 €

Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse (§ 25 ES-W) pro lfd. Meter

150,00 €

150,00 €

Verwaltungsgebühr für die Genehmigung des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung und der Inbetriebsetzung / Wiederinbetriebsetzung der Kundenanlage (§ 23 ES-W)

50,00 €

50,00 €

Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“

Entgeltstruktur (lfd. Entgelte)

VEG „Grünstadt-Land“

VEG „Hettenleidelheim“

Benutzungsgebühr (BG SW) pro m³

2,47 €

2,91 €

Wiederkehrender Beitrag (wkB SW) pro m²

0,06 €

0,06 €

Wiederkehrender Beitrag (wkB NW)

pro m²

0,38 €

0,56 €

Weinbauzusatzgebühr

Grundgebühr je angefangene 500 m² selbst bewirtschafteter Weinbauertragsfläche gemäß § 23 Abs. 2 ES-A

6,35 €

---

Weinbauzusatzgebühr

Grundgebühr für Zukaufmenge gemäß § 23 Abs. 3 ES-A je angefangene 500 Liter Most oder Wein

6,35 €

---

Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und zum Einleiten von Abwasser und die Abnahme der Grundstücks-entwässerungsanlage

(§ 30 ES-A)

50,00 €

50,00 €

Für das Gesamtgebiet „Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ der Verbandsgemeinde Leiningerland treten auf Grundlage neuer Satzungen ab dem 01.01.2024 für die Tarifabnehmerinnen und Tarifabnehmer im Verbandsgemeindegebiet eine einheitliche Gebühren- und Beitragsstruktur in Kraft.

Die künftigen, laufenden Entgelte (Gebühren und Beiträge) sowohl im Ver-/ Entsorgungsgebiet „ehem. Grünstadt-Land“ als auch im Ver-/Entsorgungsgebiet „ehem. Hettenleidelheim“ stellen sich wie folgend dar:

- Bereich „Wasserversorgung“:

• Benutzungsgebühr Wasserversorgung (Mengengebühr)

• Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung

- Bereich „Abwasserbeseitigung“:

• Benutzungsgebühr Schmutzwasserbeseitigung (Mengengebühr)

• Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung

• Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung