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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 51/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Verwaltung in der Weihnachtswoche und in der Woche vor dem Jahreswechsel geschlossen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, die Tourist-Information in Bockenheim im Haus der Deutschen Weinstraße und die Verbandsgemeindewerke Leiningerland bleiben in der Weihnachtswoche und in der Woche vor dem Jahreswechsel geschlossen.

Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden am Montag, 23. Dezember, am Freitag, 27. Dezembersowie am Montag, 30. Dezember, nicht erreichbar sind.

Von dieser generellen Schließung ausgenommen sind die Notdienste des Standesamts und der Verbandsgemeindewerke Leiningerland. Das Standesamt ist an den genannten Tagen jeweils von 10 bis 12 Uhr mit einem Notdienst für Sterbefallbeurkundungen erreichbar. Es wird um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 06359/8001-4191 gebeten.

Die Notdienstnummer für die Abwasserbeseitigung in den Gemeinden Altleiningen, Battenberg, Bockenheim, Carlsberg, Ebertsheim, Hettenleidelheim, Kindenheim, Mertesheim, Obersülzen, Obrigheim, Quirnheim, Tiefenthal, Wattenheim lautet 06359/919786. Für die Gemeinden Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim sowie Neuleiningen ist die Telefonnummer 06233/371246 zu wählen. Der Notdienst für die Wasserversorgung (alle Gemeinden) ist unter der Rufnummer 06359/919786 zu erreichen.

Des Weiteren gelten folgende Sonderöffnungszeiten in Bezug auf die Bundestagswahl 2025:

Montag, 23. Dezember 2024, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag, 27. Dezember 2024, 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag, 30. Dezember 2024, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Öffnungszeiten am Montag, 23.12.2024 sowie 30.12.2024, können nur Wahlunterlagen entgegengenommen werden.

An den jeweils darauffolgenden Werktag (27.12.2024 und 02.01.2025) sowie an allen folgenden Werktagen besteht für die Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, die Bescheinigung des Wahlrechts auf den Formblättern von Unterstützungsunterschriften sowie die Bescheinigung der Wählbarkeit zu erhalten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anderweitige behördliche Dienstleistungen (z. B. Beantragung von Ausweisen etc.) nicht möglich sind.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass der o. g. Service nicht in Verbindung mit der Ausstellung oder Beantragung von Briefwahlunterlagen steht.