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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 7/2024
Battenberg
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Haushaltssatzung des Gemeinschaftswaldes der Gemeinden Battenberg, Kirchheim/Wstr. und Kleinkarlbach für die Haushaltsjahre 2024 /2025    vom 07.02.2024

Die Gemeinderäte der drei waldbesitzenden Gemeinden haben aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Beschluss des Gemeinderates Battenberg vom

13.12.2023

Beschluss des Gemeinderates Kirchheim vom

12.12.2023

Beschluss des Gemeinderates Kleinkarlbach vom

28.11.2023

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

101.600 €

101.600 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

101.600 €

101.600 €

E23

der Jahresfehlbetrag

0 €

0 €

2. im Finanzhaushalt

2024

2025

F23

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

0 €

F27

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

F32

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

F33

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

F40

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

0 €

§ 2

Die nicht aus Erträgen bzw. Einzahlungen gedeckten Aufwendungen bzw. Auszahlungen

2024

0 €

2025

0 €

sind wie folgt aufzubringen:

Anteil der waldbesitzenden Gemeinden:

2024

2025

Ortsgemeinde Battenberg (1/6)

0 €

0 €

Ortsgemeinde Kirchheim/Wstr. (3/6)

0 €

0 €

Ortsgemeinde Kleinkarlbach (2/6)

0 €

0 €

0 €

0 €

§ 3

Das Eigenkapital des Gemeinschaftswaldes betrug bei der Eröffnungsbilanz 1.323.447,01 €, das sind 94,80 % der Bilanzsumme.

Das Eigenkapital zum 31.12.2022 beträgt 1.325.062,10 €, das sind 90,42 % der Bilanzsumme (1.465.439,51 €).

Hiervon entfallen auf

Ortsgemeinde Battenberg

1/6

220.843,68 €

Ortsgemeinde Kirchheim/Wstr.

3/6

662.531,05 €

Ortsgemeinde Kleinkarlbach

2/6

441.687,37 €

1.325.062,10 €

§ 4

Kredite werden nicht benötigt.

Grünstadt, den 07.02.2024
gez.
gez.
gez.
Peter Schmidt
Kay Kronemayer
Daniel Krauß
Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.02.2024 bis 28.02.2024 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 205, öffentlich aus. Darüber hinaus kann in den Haushaltsplan auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Grünstadt, den 07.02.2024
gez.
Frank Rüttger
Bürgermeister